Wirtschaft
Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier

Der Online-Händler Shein sorgte in den vergangenen Wochen für Skandale um Sexpuppen in Kinderoptik und Waffen. Nun erhöht Brüssel den Druck.

Brüssel.

Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. 

Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen. 

Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. "Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen", teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei altersbeschränkten Produkten. 

Auch Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein 

Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. 

Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde. Besonders problematisch seien die Belohnungssysteme, weil auch Minderjährige auf der Plattform einkaufen könnten, sagte ein Kommissionssprecher. 

Der Online-Gigant zeigt sich nach der Eröffnung des Verfahrens kooperationsbereit. (Archivbild)
Der Online-Gigant zeigt sich nach der Eröffnung des Verfahrens kooperationsbereit. (Archivbild) Bild: Aurelien Morissard/AP/dpa

Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert. 

Handelsverband Deutschland begrüßt Ermittlungen 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobte die Ankündigung der EU-Kommission als "ermutigendes Zeichen". Präsident Alexander von Preen sagte: "Die Zeit der Worte muss vorbei sein, jetzt geht es um Taten. Das jahrelange Zuschauen, wie Händler und Plattformen aus Fernost unsere Regeln serienweise mit Füßen treten, darf sich nicht fortsetzen." 

Der unfaire Wettbewerb ruiniere heimische Handels- und Produktionsunternehmen. "Wenn die Missstände nicht konsequent und glaubhaft abgeschafft werden, darf auch die Abschaltung einer Plattform kein Tabu sein", so von Preen. In Deutschland sind chinesische Online-Händler wie Shein oder Temu beliebt. Laut HDE werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu nach Deutschland verschickt. 

Frankreich scheiterte mit Antrag auf Shein-Blockade

Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor Gericht. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.

Die Eröffnung von Sheins erster Ladenfläche in Paris wurde im vergangenen November von Protesten begleitet. (Archivbild)
Die Eröffnung von Sheins erster Ladenfläche in Paris wurde im vergangenen November von Protesten begleitet. (Archivbild) Bild: Thibault Camus/AP/dpa

Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.

Geldstrafe könnte drohen - Sperre unwahrscheinlich 

Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Die EU-Kommission wacht in der Europäischen Union über die Einhaltung dieser Regeln. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzerinnen und Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. 

Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Es gibt den Internetwächtern weitere Möglichkeiten bei den Ermittlungen - etwa interne Dokumente zu verlangen und weitere Informationen einzufordern. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen; das Gesetz setzt dafür keine Frist. Die Einleitung des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut Brüsseler Behörde noch nicht, dass es genug Beweise für einen Regelverstoß von Shein gibt.

Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstöße vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich.

Nächstes DSA-Verfahren gegen Online-Riesen 

Laut hochrangigen Beamten aus der EU-Kommission ist Shein in der Zusammenarbeit kooperativ. Besonders nach DSA-Verfahren gegen US-Unternehmen gab es hingegen zuletzt heftige Spannungen. Neben Shein oder Temu und Tiktok ermittelt die Europäische Kommission wegen möglicher Verstöße gegen den DSA auch gegen den Facebook-Konzern Meta. Aus Europa geraten besonders Betreiber von Pornoseiten ins Visier. 

Anfang Dezember hatte die EU zudem erstmals auf Grundlage des Gesetzes eine Geldstrafe gegen Elon Musks Online-Netzwerk X verhängt. Die US-Regierung unter Donald Trump reagierte damals scharf, sprach von Zensur und verhängte Einreiseverbote gegen einen der Architekten der Digitalgesetze sowie andere Europäer. (dpa)

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