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Bislang müssen Airlines ihre Passagiere ab drei Stunden Verspätung finanziell entschädigen.
Bislang müssen Airlines ihre Passagiere ab drei Stunden Verspätung finanziell entschädigen. Bild: Andreas Arnold/dpa
Wirtschaft
Luftfahrt-Lobby will längere Fristen für Entschädigungen

In der EU wird eine Reform der Fluggastrechte diskutiert. Bei Flugverspätungen würden Passagiere seltener Entschädigungen erhalten. Die deutsche Luftverkehrs-Lobby argumentiert dafür.

Berlin/Brüssel.

In der Diskussion um die Rechte europäischer Fluggäste will die deutsche Luftverkehrslobby BDL längere Fristen für Entschädigungszahlungen durchsetzen. Passagiere sollten erst nach fünf statt bislang drei Stunden Anspruch auf Zahlungen erhalten, fordert der Verband und unterstützt damit einen Vorschlag der Eu-Kommission

Innerhalb dieser verlängerten Frist würde es den Fluggesellschaften viel häufiger möglich sein, ein Ersatzflugzeug zu stellen und die Gäste an ihr Ziel zu bringen, argumentiert BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Es käme zu weniger Ausfällen. Er sagt: "Die Leute wollen nicht 250 Euro in die Hand gedrückt bekommen, sondern sie wollen möglichst noch am selben Tag nach Hause kommen."

Unter den aktuellen Bedingungen verzichteten Airlines angesichts der zusätzlichen Strafzahlungen häufig darauf, ein Ersatzflugzeug samt Crew anzumieten und zu schicken. Stattdessen würden die Gäste dann auf spätere Flüge umgebucht, sagt Lang. "Die Passagiere müssen dann möglicherweise ein oder sogar zwei Tage auf ihren Rückflug warten."

80 Prozent weniger Entschädigungen

Verbraucherschützer wie auch Fluggastportale haben sich in den vergangenen Wochen deutlich gegen die geplante Verlängerung der Fristen ausgesprochen. Etwa 80 Prozent der betroffenen Passagiere würden nach ihrer Einschätzung keine Entschädigungen mehr erhalten. 

Auch die neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), hat sich gegen längere Entschädigungsfristen positioniert. Die EU-Verkehrsminister besprechen die Fluggastverordnung an diesem Donnerstag. Zudem müsste bei Änderungen auch das EU-Parlament zustimmen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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