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Ein bislang geltender sogenannter Mindestausschluss von Investitionen in Rüstungsgüter für als nachhaltig ausgewiesene Fonds der deutschen Verbände soll aufgehoben werden.
Ein bislang geltender sogenannter Mindestausschluss von Investitionen in Rüstungsgüter für als nachhaltig ausgewiesene Fonds der deutschen Verbände soll aufgehoben werden. Bild: Kay Nietfeld/dpa
Wirtschaft
10.09.2024

Nachhaltige Fonds: Verbot für Geld in Rüstung soll fallen

Auch unter geltenden Regeln können nachhaltige Finanzprodukte in Waffen investieren, heißt es von der EU-Kommission und der europäischen Wertpapieraufsicht. Deutsche Verbände wollen nachziehen.

Brüssel.

Deutsche Banken- und Fondsverbände wollen Investitionen nachhaltiger Anlageprodukte in konventionelle Rüstungsgüter nicht länger untersagen. Hintergrund zur Aufgabe einer geltenden Regel seien aktuelle politische Entwicklungen sowie neue regulatorische Vorgaben, heißt es von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Völkerrechtlich geächtete Waffen sollen auch weiterhin vollständig für Investitionen ausgeschlossen bleiben. Die Aufsichtsbehörden müssen noch grünes Licht für die Pläne geben.

Das Aufgeben des "Nein" zur Verteidigungsindustrie, dem sogenannten Mindestausschluss, sei "ein wichtiger Schritt hin zur EU-weiten Standardisierung der Mindestanforderungen an nachhaltige Fonds", sagt ein Sprecher des Deutschen Fondsverbands BVI.

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Veränderungen, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit rückt der Ausbau der hiesigen Rüstungsindustrie in den Fokus der Politik. Geld dafür soll nach Willen unter anderem der EU-Kommission zum einen etwa von der Europäischen Investitionsbank (EIB) kommen, zum anderen auch aus der Finanzwirtschaft. Dabei sind der Brüsseler Behörde zufolge im EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen einschlägige Vorschriften weder vorgesehen noch geplant, durch die private Investitionen in die Verteidigungsindustrie behindert werden. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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