Bayer holte sich die Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup mit dem Kauf von Monsanto ins Haus.
Bayer holte sich die Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup mit dem Kauf von Monsanto ins Haus. Bild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Wirtschaft
Oberstes US-Gericht prüft Glyphosat-Fall von Bayer

US-Klagen rund um den Unkrautvernichter Roundup beschäftigen Bayer seit Jahren - und könnten den Dax-Konzern Milliarden kosten. Nun will das Oberste Gericht ein Grundsatz-Urteil treffen.

Washington.

Der Bayer-Konzern bekommt in den milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA die Aussicht auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichts. Das Supreme Court nahm einen der Fälle zur Prüfung an. Dabei will es speziell die Frage klären, ob Klagen wegen fehlender Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern zulässig seien, wenn dies nicht von der amerikanischen Bundesumweltbehörde EPA verlangt worden sei.

Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

Konzern verweist auf Umweltbehörde

Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben".

Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General - eine Art Generalanwalt der US-Regierung - sich ebenfalls für eine Prüfung des Falls durch das Oberste Gericht ausgesprochen.

Zehntausende Fälle noch offen 

Bayer erhöhte im Herbst die Rückstellungen für Glyphosat-Fälle. Konzernchef Bill Anderson begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Klagen. Zum Stand 15. Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Ansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen worden seien oder die Vergleichskriterien nicht erfüllt hätten.

Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen.

Der Dax-Konzern begrüßte die Prüfung des Falls durch das Oberste Gericht. "Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen", erklärte Anderson. Es sei ein wichtiger Schritt in der Bayer-Strategie, die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. (dpa)

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