Der Prozess ist ein Testfall für hunderte vergleichbare Klagen in der amerikanischen Justiz-Pipeline. (Archivbild)
Der Prozess ist ein Testfall für hunderte vergleichbare Klagen in der amerikanischen Justiz-Pipeline. (Archivbild) Bild: Yui Mok/PA Wire/dpa
Wirtschaft
Was für Social Media in US-Suchtprozess auf dem Spiel steht

In einem ersten US-Prozess dieser Art in den USA müssen Geschworene entscheiden, ob Social-Media-Plattformen gestaltet wurden, um süchtig zu machen. Die Klägerin sieht ihre Kindheit ruiniert.

Los Angeles.

Im Alter von 6 Jahren schaute sie sich Youtube-Videos an, dann hatte sie einen Instagram-Account - Jahre früher als eigentlich erlaubt. Es folgten Snapchat und Tiktok. Inzwischen 20 Jahre alt, zerrte die unter den Initialen KGM auftretende junge Frau Social-Media-Netzwerke vor Gericht in den USA. 

Der Vorwurf von KGM: Die Plattformen seien extra so gestaltet worden, dass sie süchtig machten - zum Beispiel durch die Möglichkeit zum "endlosen Scrollen", bei dem man mit nur einer Fingerbewegung immer weiter zum nächsten Beitrag gelangt und sie nie ausgehen. Die Folge für sie seien Depressionen, Angstzustände und Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper gewesen. Die Konzerne hätten die Apps als "Fallen" für junge Nutzer gestaltet. 

Die ausufernde und problematische Social-Media-Nutzung von KGM habe den Verlauf ihrer Kindheit verändert, betonte ihr Anwalt Joseph VanZandt in einer Anhörung. Sie selbst verwies bei einer Befragung unter anderem darauf, dass sogenannte Filter auf Instagram, die das Aussehen von Menschen in Bildern verändern, zur Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Körper geführt hätten. Als jemand einmal ein unbearbeitetes Bild von ihrem Gesicht gepostet habe, sei sie ausgeflippt. Die Algorithmen hätten ihr auch Ratschläge wie etwa nur eine Gurke pro Tag zu essen, um abzunehmen, aufgetischt.

Snapchat und Tiktok suchten Vergleich

KGM klagte gegen Instagram, Youtube, Snapchat und Tiktok. Wenige Wochen vor Prozessbeginn in Los Angeles gingen die Firmen hinter Snapchat und Tiktok einen Vergleich mit der Klägerin ein. Instagram und Youtube wollen die Vorwürfe aber vor Gericht ausfechten. Da Instagram Teil des Facebook-Konzerns Meta ist, soll an diesem Mittwoch auch Firmenchef Mark Zuckerberg aussagen.

Für die Online-Riesen steht viel auf dem Spiel. In der juristischen Pipeline in den USA sind hunderte vergleichbare Klagen. Der Prozess in Los Angeles ist der erste Testballon dafür, ob solche Vorwürfe vor US-Gerichten Erfolg haben können. In den USA werden unterdessen zum Teil Vergleiche zu Prozessen gegen die Tabakindustrie gezogen, in denen den Unternehmen vorgeworfen wurde, ihren Kunden bewusst verschwiegen zu haben, dass Zigaretten süchtig machen. Die Konzerne zahlten am Ende Milliarden für Gesundheitskosten und schränkten Werbung ein.

Richterin: Keine Haftungsfreiheit für Funktionen

Social-Media-Plattformen sind in den USA weitgehend vor Klagen geschützt. Der Grund ist eine Regelung, die unter dem Namen Section 230 bekannt ist. Sie besagt im Kern, dass Plattformen nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte verfolgt werden können. Diese Haftungsbefreiung machte erst den Aufstieg von Diensten wie Youtube oder Facebook möglich.

Auch im Verfahren in Los Angeles versuchten die Unternehmen zunächst, es mit einem Verweis auf Section 230 gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen. Sie beantragten eine Abweisung der Klage. 

Das Argument: Selbst wenn KGM zu Schaden gekommen sei, seien es Videos und Beiträge anderer Nutzer gewesen, die dies angerichtet hätten. Richterin Carolyn Kuhl sah es jedoch anders: Das bedeute nicht, "dass es keine Haftung für den Schaden geben kann, der auf das Design der Funktion zurückgeht". Und im vorliegenden Fall gebe es Hinweise darauf, dass Instagram-Funktionen KGM zu einem zwanghaften Video-Konsum verleitet hätten.

Hohe Hürde für Klägerin

Zugleich steht auch KGM in dem Prozess vor einer recht hohen Hürde. Sie und ihre Anwälte muss die Geschworenen davon überzeugen, dass die Funktionen von Instagram und Youtube ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin waren. Meta kontert aber: "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn argumentierten die Meta-Anwälte, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und zerrüttete Verhältnisse in der Familie zurück. Sie verweisen auch darauf, dass bei KGM keine Social-Media-Sucht diagnostiziert worden sei.

Plattformen bestreiten Suchtpotenzial

Instagram-Chef Adam Mosseri, der bereits von Zuckerberg in den Zeugenstand musste, bestritt derweil, dass Social-Media-Plattformen süchtig machten. Nutzer könnten zwar sozusagen süchtig wie nach einer Fernsehserie werden, aber sie seien damit nicht "klinisch süchtig", sagte er der "New York Times" zufolge. Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.

Instagram-Chef Adam Mosseri bestritt vor Gericht, dass Online-Plattform "klinisch süchtig" machten. (Archivbild)
Instagram-Chef Adam Mosseri bestritt vor Gericht, dass Online-Plattform "klinisch süchtig" machten. (Archivbild) Bild: Jose Luis Magana/AP/dpa

Ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube sagte derweil, sie gehöre gar nicht zur Kategorie sozialer Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix. 

Brüssel sieht suchtfördernde Mechanismen bei Tiktok 

In Europa steht derzeit mit ähnlichen Vorwürfen Tiktok im Visier. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Video-App gegen europäisches Recht. Konkret geht es dabei um suchtfördernde Mechanismen - zum Beispiel um stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. Die EU-Kommission hielt in ihrer vorläufigen Untersuchung fest, dass die Gestaltung von Tiktok die Nutzer ständig mit neuen Inhalten "belohne" und dadurch den Drang fördere, weiterzuscrollen. In Australien unterdessen gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für alle im Alter unter 16 Jahren. (dpa)

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