QR Code
Jetzt App herunterladen!
Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Job & Karriere

5 Regeln zur Krankmeldung, die Sie kennen sollten

Hals kratzt, Nase läuft, Kopf brummt: An Arbeit ist heute nicht zu denken. Gerade in Herbst und Winter kommen Beschäftigte häufig nicht um eine Krankmeldung herum. Diese Regeln sollten Sie kennen.

Berlin.

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein: So ein Verhalten mögen sich Arbeitgeber zwar von ihren Beschäftigten wünschen, wenn die krankheitsbedingt ausfallen - zwingend notwendig ist es aber längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und Rechte. Ein Überblick. 

1. Arbeitgeber darf ab erstem Krankheitstag Attest verlangen

Arbeitgeber dürfen schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt. Im Gesetz ist zwar lediglich vorgesehen, dass die Bescheinigung spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit vorliegen muss, wenn Beschäftigte weiter ihr Entgelt bekommen möchten. 

Arbeitgeber können aber eigene Regeln aufstellen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Ratgeber erklärt. Die Vorgaben müssen den Infos zufolge nicht mal im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Der Arbeitgeber kann jederzeit verlangen, dass Beschäftigte bei Krankheit eine AU-Bescheinigung vorlegen - sofern das zeitlich nicht unmöglich ist.

2. Krankgeschriebene müssen nicht im Bett liegen 

Schnell zur Apotheke oder frische Luft schnappen im Park – manche fühlen sich unwohl, das Haus oder die Wohnung zu verlassen, wenn sie krankgeschrieben sind. Diese Sorge ist jedoch teilweise unberechtigt. Was arbeitsunfähige Beschäftigte unternehmen, darf die Krankheit zumindest nicht verschlimmern, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt.

Da alle Krankheiten unterschiedlich sind, heißt das eben nicht immer, dass Beschäftigte strenge Bettruhe halten müssen. Bei einer Grippe etwa sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich schonen, etwas in der Apotheke oder im Supermarkt zu besorgen, ist aber trotzdem erlaubt.

3. Krankgeschriebene müssen nicht an die Tür oder ans Telefon gehen

Beschäftigte seien nicht verpflichtet, die Tür aufzumachen, zu Hause zu sein oder Auskünfte zu ihrer Erkrankung zu geben, wenn der Arbeitgeber unangekündigt für einen Hausbesuch auftaucht, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht

In aller Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einmal telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Anrufe zu Kontrollzwecken, weil der Arbeitgeber Zweifel an der AU-Bescheinigung hegt, sind der Anwältin zufolge allenfalls sehr begrenzt möglich.

Ausnahmen können einen Anruf aber in Einzelfällen rechtfertigen - etwa, wenn ein erkrankter Mitarbeiter dringende dienstliche Fragen beantworten muss. Es kommt aber auch hier darauf an, was das konkrete betriebliche Interesse ist und welche Krankheit vorliegt.

4. Grund für Krankschreibung geht Arbeitgeber nichts an

Manch ein Arbeitgeber ist bei Krankschreibungen vielleicht neugieriger als er sein sollte. Auch wenn Beschäftigte bisweilen schon von sich aus mitteilen, warum sie krank sind, besteht dazu eigentlich gar keine Pflicht. "Die Diagnose ist geheim", heißt es im DGB-Ratgeber zum Thema. Falls der Arbeitgeber aktiv nach dem Grund der Erkrankung fragt, müssen Beschäftigte keine Antwort geben.

5. Arbeitgeber kann Krankschreibung prüfen

Hat ein Arbeitgeber Zweifel daran, dass ein Mitarbeiter trotz vorliegendem Attest tatsächlich krank ist, kann er eine Krankschreibung unter Umständen auch überprüfen. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse verlangen, dass diese eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Das ist gesetzlich geregelt. Einfach so geht das aber nicht. Der Arbeitgeber muss dafür begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
22:08 Uhr
2 min.
Veilchenschwimmer drehen bei Wettkämpfen voll auf – von neuen Bestzeiten und Rekorden
Die jüngsten Schwimmer des FCE zauberten Nachwuchstrainerin Diana Müller (r.) in Schwarzenberg ein Lächeln ins Gesicht.
Die Schwimmer des FC Erzgebirge Aue geben zum Jahresausklang noch einmal alles und münzen Trainingsfleiß in Medaillen um.
Anna Neef
22:02 Uhr
2 min.
Israel bombardiert trotz Waffenruhe Ziele im Libanon
Die israelische Armee hat nach eigenen Angaben bei Luftangriffen im Libanon trotz der Waffenruhe Dutzende Ziele bombardiert.
Die proiranische Hisbollah-Miliz und Israels Militär werfen sich gegenseitig Verstöße gegen die brüchige Waffenruhe vor. Jetzt hat Israel heftig auf Beschuss aus dem Libanon reagiert.
02.12.2024
4 min.
Feinkost-Firma im Erzgebirge: Junger Unternehmer wagt notgedrungen Neustart
Niclas-Maurice Becher ist Inhaber von Feinkost Cistecky in Albernau. Er plant einen neuen Standort in Schneeberg – nicht ganz freiwillig.
Niclas-Maurice Becher ist gerade mal 20 Jahre alt. Seit dem Frühjahr ist er Chef einer bekannten Firma aus dem Erzgebirge. Die Zukunftspläne, die er damit hatte, wurden ihm von Behörden durchkreuzt. Jetzt tut sich eine neue Lösung auf.
Heike Mann
13.11.2024
2 min.
Krankheit: Kann das Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Schlechte Nachrichten zum Fest: Bei Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld unter Umständen kürzen.
Das Weihnachtsgeld polstert im besten Fall das Konto zum Fest etwas auf. Unter bestimmten Umständen müssen Beschäftigte aber Kürzungen in Kauf nehmen. Was gilt?
11:00 Uhr
3 min.
Dramatische Minuten auf Weihnachtsmarkt in Meerane: Helfer müssen Mann auf Teichplatz reanimieren
De Weihnachtsmarkt war an drei Tagen ein Besuchermagnet. Am Samstagabend gab es einen medizinischen Notfall auf dem Teichplatz.
Medizinischer Notfall überschattet Budenzauber: Die Feuerwehr hat ein sechsköpfiges Team von einer Unfallstelle auf den Weihnachtsmarkt geschickt. Was Stadt und Mediziner zur Rettungskette sagen.
Holger Frenzel
25.11.2024
5 min.
Arbeit und Weihnachten: 6 Fakten, die Sie kennen sollten
Wer muss wann arbeiten? Rund um Weihnachten und die Feiertage gibt es jedes Jahr viele Dienstplanfragen zu klären.
Wer bekommt an den Feiertagen frei? Wann gibt es Zuschläge und Geschenke? Hier sind arbeitsrechtliche Regeln, die Sie rund um Weihnachten parat haben sollten.
Amelie Breitenhuber, dpa
Mehr Artikel