Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen
Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen Bild: Fabian Sommer/dpa
Finanzen
Bankgebühren zu hoch? So gelingt der Kontowechsel

Wohin wechseln? Bei der Bewertung eines Girokontos sollten nicht nur die Kosten eine Rolle spielen. Sie sind zwar ein wichtiges Kriterium, aber nicht das Einzige. So entscheiden Sie fundiert.

Düsseldorf.

Dreht die Bank oder Sparkasse an der Gebührenschraube für das Girokonto? Dann kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken. Zu viel Aufwand, meinen Sie? Keineswegs. Denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen, informiert der Bundesverband deutscher Banken

So muss etwa die aufnehmende Bank sämtliche Daueraufträge zum neuen Konto umziehen, wenn ein Kunde das wünscht. Dafür bleiben ihr nach Bereitstellung aller Informationen durch die abgebende Bank sieben Tage Zeit. Zudem muss das neue Kreditinstitut Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, regelmäßige Zahlungspartner wie Vermieter oder Energieversorger über den Kontowechsel zu informieren, etwa indem es Musterschreiben bereitstellt.

Aber wie findet man überhaupt ein Girokonto, das die eigenen Bedürfnisse erfüllt? Hilfreich kann etwa der neue Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sein. Dort lassen sich die Angebote sämtlicher Kreditinstitute komfortabel miteinander vergleichen. Worauf man beim Vergleich besonders achten sollten, steht zum Beispiel in einer Checkliste der Verbraucherzentrale NRW. Entscheidend sind laut den Verbraucherschützern insbesondere diese drei Punkte:

1. Die Kosten

Die Kosten sind eines der wichtigsten Kriterien bei der Auswahl. Immerhin können sich selbst geringfügige Beträge über die Jahre zu erheblichen Summen addieren. Je nach Bank oder Sparkasse kann es für das Girokonto verschiedene Preismodelle und Gebühren geben. Einige Banken berechnen einen Pauschalpreis für die Kontoführung, andere verlangen einen Grundpreis und zusätzliche Gebühren für einzelne Buchungsvorgänge. 

Zudem gibt es noch immer kostenfreie Girokonten. Mitunter müssen hierfür aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein - manchmal gibt es das nur für junge Leute, manchmal muss etwa ein Mindestgeldeingang erfüllt sein. Zu prüfen ist außerdem, wie hoch Dispozinsen bei möglichen Überziehungen ausfallen.

2. Die Erreichbarkeit

Die Dichte an Filialen und Geldautomaten kann sich je nach Bank und Sparkasse enorm unterscheiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher prüfen, was in ihrem Umfeld verfügbar ist, ob sie gegebenenfalls auch Automaten anderer Banken nutzen können und welche Kosten ihnen dadurch entstehen. Ideal ist laut der Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich ein dichtes Netz an kostenlosen Geldautomaten. 

Wer auf den persönlichen Kontakt zum Kundenberater wert legt, hat bei Direktbanken regelmäßig schlechte Karten. Diese unterhalten oft keine Geschäftsstellen, sondern wickeln Geschäfte überwiegend via Telefon, Computer oder Fax ab.

3. Der Service

Von der Giro- über die Debit- bis hin zur Kreditkarte: Je nach Einsatzzweck und -ort können verschiedene Zahlungskarten vorteilhaft sein. Doch nicht jedes Kreditinstitut bietet jede Karte an - oder nur mit Zusatzkosten. Darum lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Checken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Zusammenhang auch gleich, mit welchen Gebühren und Konditionen sie rechnen müssen, wenn ihnen eine Karte abhandenkommt oder gestohlen wird und sie Ersatz benötigen.

Zudem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass einige Kreditinstitute spezielle Konditionen etwa für Studierende, Auszubildende, Ruheständler, Selbstständige oder Gewerkschaftsmitglieder anbieten. Das kann sich lohnen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
28.04.2025
2 min.
Einlagensicherung: Zwei Tipps für größere Vermögen
Höher geht immer: Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden nicht selten freiwillig großzügiger ab als gesetzlich vorgeschrieben. An ihre Versprechen gebunden sind die Institute aber nicht.
Spareinlagen von Verbrauchern sind in Deutschland in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt - der gesetzlichen Einlagensicherung sei Dank. Aber was, wenn ich mehr Geld habe?
06:05 Uhr
4 min.
Erzgebirgsrundfahrt: Bernsbacher nimmt selbst die Bergetappe mit einem Grinsen im Gesicht
Endspurt am Berg: Auch Hannes Degenkolb strampelte bei der 45. Erzgebirgsrundfahrt von Bernsbach bis auf den Spiegelwald – und blieb dennoch jederzeit frohen Mutes.
Hannes Degenkolb hat einen erfolgreichen Einstand in die Rad-Bundesliga gegeben. Und auch andere Lokalmatadoren wussten beim 160 Kilometer langen Rennen zu überzeugen.
Katja Lippmann-Wagner
28.04.2025
4 min.
Banken-Insolvenz: So entschädigt die Einlagensicherung
Bargeldauszahlungen sind im Insolvenzfall einer Bank nicht mehr möglich.
Wenn eine Bank pleitegeht, ist nicht zuletzt bei Kundinnen und Kunden die Aufregung groß. Wichtig zu wissen: die Einlagensicherung springt ein und erstattet Einlagen. Was sich dahinter verbirgt.
Sabine Meuter, dpa
06:00 Uhr
2 min.
IW-Konjunkturforscher rechnen wegen Zollstreit mit Rezession
Das Forschungsinstitut IW rechnet damit, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr etwas schrumpft. Besonders betroffen sei die Baubranche. (Symbolbild)
In Sachen Wirtschaftsentwicklung ist das Forschungsinstitut der deutschen Wirtschaft pessimistisch. Die Experten rechnen für 2025 mit einem Rückgang. Ihre Hoffnung ruht auf der neuen Bundesregierung.
12.05.2025
3 min.
Erschütterung in Penig: Zwei Werksschließungen binnen weniger Wochen - Limex macht auch dicht
Limex hat sein Werk in Penig geschlossen, die anderen drei Standorte bleiben erhalten.
Die traditionsreiche Papierfabrik in Penig verliert 120 Arbeitsplätze. Nur wenige Wochen später folgt das Aus für das Baustoffwerk Limex. Der wirtschaftliche Schock in der Stadt ist groß.
Julia Czaja
12.05.2025
4 min.
„567 Millionen ab sofort möglich“: Wenn CDU-Landräte von Ministerpräsident Kretschmer Sachsens Neuverschuldung verlangen
Der eine bekam jetzt Post vom anderen: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU/links) und Landrat Thomas Hennig (CDU/rechts) hier beim Festumzug zum Tag der Vogtländer in Bad Elster im September 2024.
Bisher schließt die CDU-Landtagsfraktion eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt aus - obwohl das Grundgesetz die Chance bietet. Führt ein Hilferuf aus Südwestsachsen nun zum Umdenken?
Tino Moritz
Mehr Artikel