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Fastnacht steht vor der Tür und ist auch für viele Närrinnen und Narren derRegion ein Anlass, ausgelassen zufeiern. Experten sagen, wie die "fünfte Jahreszeit" ohne rechtliche Folgen bleibt.
Weiberfastnacht, Rosenmontag und Faschingsdienstag: Die wichtigsten Tage der Karnevalssaison sind ganz normale Werktage. Feierfreudige Arbeitnehmer sollten sich laut der Deutschen Anwaltauskunft deshalb rechtzeitig um Urlaub an den tollen Tagen bemühen, denn einen grundsätzlichen Anspruch gibt es nicht - weder bezahlt noch unbezahlt. Der...
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