Cockpitkameras sollen bei Unfällen Beweise liefern. Doch ihr Einsatz ist umstritten, wie ein Fall aus Chemnitz zeigt.
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@HHCL: Ich stimme Ihnen zu. Leider sind hierzulande viele Rechtsnormen zu schwammig und lückenhaft. Man kann das als sehr liberal und freiheitlich werten - für den Bürger läuft es aber darauf hinaus, dass er unsicher ist und immer mal wieder in eine rechtliche Grauzone gerät. Es ist zuweilen sogar so, dass der Bundestag ein Gesetz beschließt und die Experten im zuständigen Ministerium sagen: Schauen wir mal, was die Gerichte daraus machen. Im Idealfall beschließt der Gesetzgeber, den wir gewählt haben, klare (auch sprachlich klare!!) Rechtsnormen, die der Bürger verstehen und befolgen kann - ohne dass erst die chronisch überlasteten Gerichte anhand von Präzedenzfällen klären müssen, wie das denn nun alles (vermutlich) gemeint war.
Ein Beispiel ist für mich die Promille-Regel. Am Steuer darf man bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Wird man mit mehr ertappt, wird man bestraft. Man kann aber auch schon ab 0,3 Promille bestraft werden, falls man in einen Unfall verwickelt wird oder eine "auffällige Fahrweise" an den Tag legt. Im Einzelfall müssen dann Gerichte klären, ob denn der Alkoholkonsum zum Unfall beigetragen hat bzw. ob die Fahrweise wirklich "auffällig" war und was das heißt. Wer sich wirklich rechtskonform verhalten will, muss die Veröffentlichungen über einschlägige Gerichtsurteile verfolgen, in denen das schwammige Gesetz interpretiert und konkretisiert wird. Aber wer kann das schon lückenlos?
Bei den Dashcams sollte es auch endlich klare Regeln geben, die der Gesetzgeber erlässt und nicht Gerichte. Entweder, die Dinger sind erlaubt oder nicht. Entweder man darf sie dabei haben und auch betreiben oder nicht. Ich weiß auch nicht so recht, was daran so schlimm sein soll, aus dem Auto heraus Aufnahmen auf öffentlichen Straße zu machen. Entscheidend sollte doch nur sein, ob ich die Aufnahmen anschließend veröffentliche oder anderweitig weitergebe. Da bin ich auch einig mit @Lesemuffel. Ich hielte es ebenfalls für sinnvoller, wenn die Polizei vor allem rücksichtslose Autofahrer und Raser verfolgte als Rentner mit Dashcams.
Der vielbschworene Rechtsstaat tut sich wieder mal schwer, wenn sich der Bürger selbst schützt. Scheinheilig wird auf den Datenschutz verwiesen. Der hat Vorrang vor dem Eigenschutz? Unsinn! Strafbar sollte bzw. muss sein, wenn der Bürger selbst diese Aufzeichnungen missbräuchlich verwendet. Hat die Polizei eigentlich so viel Zeit, sich um so etwas zu kümmern, anstatt Verkehrsrowdies, Raser zur Raison zu bringen.
„Nicht die Mühe gemacht...“ Das ist neuerdings üblich.
Man macht sich keine Mühe, weder beim rechtzeitigen Blinken, bei Einschalten des Lichts bei schlechten Sichtverhältnissen, bei der Beachtung anderer, beim Parken. Man stellt Wege und Zufahrten zu.
Und wenn einer sie darauf hinweist, bekommt der entweder ein „Halt deine Fresse“, ein „wer sagt das“ oder „anwaltliche“ Belehrungen über die StVO - mit erkennbaren Halb- oder Garnichtwissen.
Bestes Beispiel heute: Wertstoffhof Blankenburgstr - Man parkt seitlich, damit andere durchfahren können. Einer (Rentner) kommt, stellt sich genau in die Durchfahrt und noch dazu direkt vor die Abgabestelle für Schadstoffe, sodaß man über sein Fahrzeug hätte steigen müssen - ECHT!
Darauf hingewiesen, kam er mit der 3-Minutenregel, die aber nur gilt, wenn man das Fahrzeug nicht verlässt. Er war aber ausgestiegen...
Hinten warten bis man dran ist und Platz zu Abstellen des Fahrzeuges da ist - keine Chance. Würde ja Mühe machen.
Es gilt immer wieder die alte Regel:
Ehrlich sitzt am längsten.
Folgt man Janeczeks Argumentation, ist Karsten Hähl bei der Verkehrskontrolle in Chemnitz wohl zu kooperativ gewesen.
wie immer, der Ehrliche ist der Dumme
"Laut BGH muss aber in jedem Fall neu abgewogen werden, ob das Interesse an der Unfallaufklärung oder am Datenschutz höher zu bewerten sei."
Und damit ist es doch für den Bürger völlig untauglich. Zu viele Grauzonen machen aus einem Rechtsstaat ein völlig sinnloses System. Nur klare Regeln kann man befolgen. Wenn man Glück hat, hat man ein Beweismittel bei einem etwaigen Unfall, wenn man Pech hat, ist hat man sich strafbar gemacht. Das kann's doch wohl nicht sein.