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Ein Gutachter stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Nun muss er nicht mehr zwingend nach Hause kommen.
Ein Gutachter stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Nun muss er nicht mehr zwingend nach Hause kommen. Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Gesundheit

Pflegebegutachtung in Sachsen läuft jetzt digital

174.000-mal wurde vergangenes Jahr im Freistaat geprüft, ob jemand Pflegegeld erhält. Weil die Zahl der Antragsteller weiter steigt, gibt es jetzt neue Wege. Wie funktionieren die?

Ob Pflegegeld oder Hilfsmittel wie ein Pflegebett: Leistungen der Pflegeversicherung kann nur jemand in Anspruch nehmen, der einen Pflegegrad hat. Um ihn zu bekommen, müssen Versicherte einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, die dann den Medizinischen Dienst damit beauftragt, die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
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