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Aktien und Fonds günstig kaufen und verkaufen? Damit werben einige Depotanbieter.
Aktien und Fonds günstig kaufen und verkaufen? Damit werben einige Depotanbieter. Bild: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn
Finanzen
Gratis-Depot? Bedingungen vor Vertragsschluss genau prüfen

Ein Wechsel zu einem günstigeren Depotanbieter kann sich unter Umständen lohnen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von versteckten Kosten überrascht werden, lohnt vorab eine genaue Prüfung.

Düsseldorf.

Immer wieder werben Anbieter mit kostengünstigen oder gar kostenlosen Depots. Grundsätzlich ist das für Anlegerinnen und Anleger vorteilhaft - weil geringe Kosten die Rendite erhöhen. Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW rät allerdings, solche Aussagen von Depotanbietern kritisch zu prüfen. 

Fraglich ist nämlich, ob das Wertpapierdepot wirklich immer kostenlos ist - oder erst ab einem bestimmten Depotwert oder nur für bestimmte Zielgruppen. Und: Fallen für börsengehandelte Indexfonds (ETFs) tatsächlich keine Transaktionskosten beziehungsweise Ordergebühren an oder gilt das erst ab einem bestimmten Anlagebetrag oder nur für ganz bestimmte Fonds? Mitunter gibt es auch Vergünstigungen, die zum Beispiel nur im ersten Jahr gelten. Solche und andere Dinge sollten Verbraucherinnen und Verbraucher unbedingt vor Vertragsschluss untersuchen, rät Scherfling. Sonst können versteckte Kosten an der Rendite nagen.

Achtung vor Steuerfalle

Außerdem gut zu wissen: Wer mit einem Wertpapierdepot zu einer anderen Bank wechseln möchte, sollte aufpassen, nicht ungewollt und unbewusst in eine Steuerfalle zu tappen, sagt Scherfling. Denn nur Überträge auf ein Depot, das auf den eigenen Namen läuft, sind steuerlich nicht relevant. Anders sieht es bei Übertragungen auf einen anderen Namen aus. Ein solcher Vorgang gilt grundsätzlich als Gläubigerwechsel.

In so einem Fall sollte man im Vorfeld unter anderem klären, ob es sich um eine innerhalb der geltenden Freibeträge steuerfreie Schenkung - zum Beispiel an die eigenen Kinder - oder um eine entgeltliche Übertragung handelt, so Scherfling. Ansonsten könnte der Übertrag unbeabsichtigt als Verkauf und neuer Kauf gelten. Damit fiele beim Verkauf gegebenenfalls Abgeltungsteuer an. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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