Familie
Der Unterhalt für Trennungskinder ist gestiegen, aber auch der Selbstbehalt. Das wirft viele Fragen auf.
Seit Jahresbeginn gilt auch in Sachsen eine neue Unterhaltstabelle für Trennungskinder. Die Beträge, die Elternteile zu zahlen haben, bei denen das Kind nicht dauerhaft lebt - meist die Väter -, sind im Schnitt um zehn Prozent gestiegen. Doch auch die Selbstbehalte, die für die Lebensführung der Unterhaltszahler bleiben müssen, sind leicht...
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