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Auf dem Balkon rauchen? Fühlen sich Nachbarn davon zurecht gestört, können dem Raucher zum Beispiel zeitliche Grenzen gesteckt werden.
Auf dem Balkon rauchen? Fühlen sich Nachbarn davon zurecht gestört, können dem Raucher zum Beispiel zeitliche Grenzen gesteckt werden. Bild: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn
Haus & Garten
Darf ich auf dem Balkon rauchen? Das sagt das Gesetz

Wer auf seinem Balkon rauchen möchte, dem darf das in der Regel nicht einfach verboten werden. Wird die Belästigung für Nachbarn allerdings unerträglich, kann es anders aussehen.

Berlin.

Wer auf seinem Balkon gerne raucht, kann Nachbarn damit gehörig auf den Wecker gehen. Immer wieder kommt es in der Praxis aufgrund der Rauch- oder Geruchsbelästigung zu Streitigkeiten. Aber was gilt denn nun - habe ich ein Recht darauf, auf meinem Balkon zu rauchen? Oder kann mir der Nachbar das wirklich untersagen?

Generell gilt, dass sowohl der rauchende Mieter als auch die übrigen Bewohner, die sich gestört fühlen, Rücksicht aufeinander nehmen müssen. "Im Konfliktfall ist zunächst festzustellen, ob der Tabakrauch auf dem Balkon oder sogar im Wohnbereich des betroffenen Mieters überhaupt wahrnehmbar ist", sagt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Geringfügige, kaum spürbare Beeinträchtigungen gelten ihr zufolge als unerheblich und rechtfertigen generell keine Abwehrmaßnahmen.

Wer übertreibt, kann eine Zeitbeschränkung bekommen

Wird jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, ist laut Storm eine Lösung zu finden, die beiden Mietparteien die Nutzung ihrer Balkone ermöglicht. In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine zeitliche Nutzungsregelung heranzuziehen. Das bedeutet: "Dem rauchenden Mieter kann das Rauchen auf dem Balkon nicht vollständig untersagt werden, er ist jedoch verpflichtet, zumindest stundenweise auf das Rauchen zu verzichten", so Storm.

Liegt keine relevante Geruchsbelästigung vor, ist zusätzlich zu prüfen, ob vom Tabakrauch eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch ein Passivrauchen ausgeht. Laut dem Nichtrauchergesetz ist das Rauchen im Freien grundsätzlich erlaubt. "Hat indes der sich gestört fühlende Mieter den fundierten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubpartikel, ist auch in dem Fall eine zeitliche Nutzungsregelung festzulegen", sagt Storm. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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