Netzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben.
Netzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben. Bild: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn
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Gasanschluss-Stilllegung: Unzulässige Gebühren zurückholen

Netzbetreiber verlangen oft Gebühren für die Gasanschluss-Stilllegung – zu Unrecht, wie ein Urteil zeigt. So können Betroffene ihr Geld zurückfordern.

Berlin.

Wer auf eine Wärmepumpe wechselt, braucht vielleicht keinen Gasanschluss mehr - dann kann er einfach und kostenfrei stillgelegt werden. Doch wenn der Netzbetreiber dafür eine Gebühr verlangt, sollte man schleunigst Widerspruch einlegen. Denn die Anbieter dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitertragen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKI 2/25), auf welches das Ratgeberportal "Finanztip" hinweist.

Trotzdem verlangen mehrere große Netzbetreiber noch immer Pauschalen zwischen rund 100 und 2.300 Euro für die Stilllegung, berichtet das Portal. Noch ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht rechtskräftig. Der beklagte Netzbetreiber hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Trotzdem sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer entsprechenden Forderung wehren.

Widerspruch einlegen - auch wenn man schon gezahlt hat

Was tun? Schickt der Netzbetreiber eine Rechnung und berechnet dabei die Stilllegung, sollten Kunden Widerspruch einlegen. "Finanztip" bietet dafür zwei Musterschreiben an - eines für den Fall, dass die Kosten bisher nicht bezahlt wurden, und eines für die Rückerstattung.

Die gestellte Rechnung sollte jedoch sicherheitshalber auch mit den zusätzlichen Kosten unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden, heißt es weiter. Dadurch vermeidet man Mahn- oder Inkassoverfahren. Zu viel gezahlte Gebühren können selbst nach der Zahlung noch zurückverlangt werden. (dpa)

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