Haus & Garten
Immer wieder ziehen genervte Nachbarn wegen Rauch und Gerüchen vor Gericht - Doch selbst die sind oft uneins
Beim Thema Grillen sind Haus- und Garteneigentümer klar im Vorteil. Sie dürfen - anders als Mieter auf ihrem Balkon - prinzipiell brutzeln, sooft sie möchten. Es gibt nur eine Einschränkung: Rauch und Gerüche dürfen die Nachbarn nicht belästigen. Sonst wird das Grillen nämlich zur Ordnungswidrigkeit, und eine Geldstrafe wird fällig....
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