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Enthält die Inkassoforderung nur Floskeln und keine Rückschlüsse auf einen behaupteten Vertragsschluss, sollte man beim Absender nachhaken.
Enthält die Inkassoforderung nur Floskeln und keine Rückschlüsse auf einen behaupteten Vertragsschluss, sollte man beim Absender nachhaken. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Finanzen
Inkassopost im Briefkasten? Erst prüfen, dann zahlen

Unbekannte Inkassoforderung im Briefkasten? Warum Nachfragen bares Geld und Nerven sparen kann – und wie Sie Abofallen entlarven.

Berlin.

Inkassopost im Briefkasten, Sie wissen aber gar nicht, woher die rühren soll? Wenn auch das Schreiben selbst nur standardisierte, vorformulierte Informationen enthält, die keine Rückschlüsse auf einen behaupteten Vertragsschluss zulassen, können Sie beim Absender nachhaken. Nur so können Betroffene sicherstellen, dass es sich nicht um Forderungen aus untergeschobenen Verträgen oder Abofallen handelt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin unter Verweis auf zwei Gerichtsentscheide hin.

Eine bloße Auftragsbestätigung für den vermeintlichen Vertragsschluss reicht dafür nicht aus. Vielmehr muss aus den Informationen hervorgehen, ob der Vertrag telefonisch, im Internet oder mündlich an der Haustür geschlossen wurde. Denn die Art und Weise des Vertragsschlusses sei für die Nachvollziehbarkeit entscheidend - insbesondere dann, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde.

Können Verbraucherinnen und Verbraucher die Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen nicht zuordnen, sollten sie die ergänzenden Informationen zum Vertragsschluss darum immer erfragen, rät Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin. Inkassodienstleister sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, diese Informationen unverzüglich in Textform zu erteilen. 

Die Verbraucherschützer hoffen, dass das dazu beiträgt, eine missbräuchliche Geltendmachung von Forderungen schneller zu erkennen. Wer hingegen einfach zahlt, verpasst diese Chance. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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