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Mit einer Kriegsdienstverweigerung haben wehrpflichtige Menschen in Deutschland die Möglichkeit, einen bewaffneten Wehrdienst zu verweigern.
Mit einer Kriegsdienstverweigerung haben wehrpflichtige Menschen in Deutschland die Möglichkeit, einen bewaffneten Wehrdienst zu verweigern. Bild: Frank Hammerschmidt/dpa/dpa-tmn
Finanzen
Kriegsdienstverweigerung: Antrag jetzt vorsorglich stellen?

Sie wollen im Kriegsfall nicht zur Waffe greifen, obwohl Sie körperlich dazu in der Lage wären? Dann können Sie sich auf Antrag einer möglichen Pflicht entziehen. Das geht auch vorsorglich.

Berlin/München.

Die künftige Bundesregierung aus Union und SPD hat es sich zum Ziel gesetzt, einen neuen Wehrdienst einzuführen. Dieser soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen. Kommt es aber wirklich zum Spannungs- oder Verteidigungsfall, würde die Wehrpflicht, wie es sie bis zum Jahr 2011 gab, automatisch wieder aufleben. So sieht es das Gesetz vor.

Ist es für Männer im wehrpflichtigen Alter, die nicht zur Waffe greifen wollen, vor diesem Hintergrund also womöglich sinnvoll, jetzt noch vorsorglich den bewaffneten Kriegsdienst zu verweigern? Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hält das im Diskussionsforum "Verfassungsblog" zumindest für "taktisch klug". Denn unter den "bislang unverändert geltenden, großzügigen rechtlichen Bedingungen" könnte es einfacher sein, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bewilligt zu bekommen.

Vor der Bewilligung steht die Musterung

Mit einer Kriegsdienstverweigerung haben wehrpflichtige Menschen - derzeit Männer zwischen 18 und 60 Jahren - in Deutschland die Möglichkeit, einen bewaffneten Wehrdienst zu verweigern. Wer es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, im Kriegsfall selbst zu töten oder einen Beitrag zum Töten zu leisten, der kann einen schriftlichen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim Karrierecenter der Bundeswehr einreichen - unter Darlegung der Beweggründe und eines Lebenslaufs. 

Nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung (also erst nach erfolgreich bestandener Musterung) leitet die Bundeswehr den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter, das dann über den Antrag entscheidet.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht

Zwar ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert und kann Groh zufolge daher auch in einem möglichen Ausnahmezustand nicht einfach ausgesetzt werden. Die Juristin gibt aber zu Bedenken, dass es gerade in Krisenzeiten passieren könnte, dass die Kriterien für die Bewilligung einer Kriegsdienstverweigerung deutlich verschärft werden - also strenger geprüft wird, wer aus welchem Grund nicht zur Waffe greifen möchte. 

Was potenziell Wehrpflichtigen aber klar sein sollte, die vorausschauend einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen und bislang nicht zur Musterung einberufen wurden: Das kann ein solches Prozedere überhaupt erst auslösen. Denn ohne einen positiven Musterungsbescheid kann auch der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht bearbeitet werden. Und das möchte Kathrin Groh zufolge womöglich nicht jeder: ohne derzeit dringende Not bereits als tauglich im System gespeichert sein. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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