Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Anonym bleibt anonym: Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres die Identität von Kritikern erfahren.
Anonym bleibt anonym: Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres die Identität von Kritikern erfahren. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Job & Karriere
Kritik im Internet: Bleibt Arbeitgeber-Bewertung anonym?

Wer seinem Ärger nach einer Kündigung Luft machen will, kann sich auf Bewertungsportalen im Netz anonym über den Ex-Arbeitgeber auslassen. Darf das Unternehmen erfahren, wer hinter der Kritik steckt?

Dresden/Berlin.

Unternehmen können anonyme Kritik auf Arbeitgeberbewertungs-Plattformen nicht ohne Weiteres unterbinden. Das erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von "anwaltauskunft.de". Anspruch, einen kritischen Beitrag zu löschen, haben Arbeitgeber nur, wenn nachweislich ausgeschlossen werden kann, dass Unternehmen und Bewerter überhaupt Kontakt hatten.

Wer seinem Arbeitgeber auf einer Bewertungs-Plattform Feedback hinterlässt, muss entsprechend nicht fürchten, dass das Unternehmen einfach so den eigenen Namen erfahren kann. Ein Unternehmen hat keinen Anspruch darauf, dass ein Bewertungsportal die Identität eines anonym auftretenden Rezensenten preisgibt - sofern die Plattform zuvor einen tatsächlichen Kontakt zwischen Bewerter und Unternehmen belegen kann. Das macht ein Urteil des das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (AZ: 4 U 744/24) deutlich.

"Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten"

In dem Fall ging es um die Bewertung eines Nutzers auf einem Arbeitgeberbewertungsportal unter der Überschrift "Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten". Die Arbeitgeberin verlangte von der Plattform die Löschung der Bewertung und wies darauf hin, dass ihr kein Kontakt zu dem Bewertenden bekannt sei. Die Plattform reagierte, indem sie den anonymen Bewerter aufforderte, Nachweise zu erbringen. Dieser übermittelte daraufhin anonymisierte Dokumente wie einen Arbeitsvertrag und Ausbildungsnachweise. Die Plattform leitete diese Informationen an die Beschwerdeführerin weiter.

Das Unternehmen hielt dies für unzureichend. Es verlangte die Offenlegung der Identität des Kritikers, um den behaupteten Kontakt überprüfen zu können. Die Plattform weigerte sich jedoch, personenbezogene Daten herauszugeben. Daraufhin klagte das Unternehmen auf Unterlassung und verlangte die Löschung der Bewertung.

Vollständige Identitäts-Offenlegung unzulässig

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage ab. Ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht. Der Plattformbetreiber sei nicht verantwortlich. Zwar treffe ihn eine Prüfungspflicht, wenn eine Bewertung beanstandet werde. Dieser Pflicht sei er hier aber nachgekommen. Das Gericht betonte, dass eine vollständige Offenlegung der Identität des Bewertenden grundsätzlich unzulässig sei.

Die Plattformen müssten lediglich prüfen, ob ein tatsächlicher Kontakt stattgefunden hat und dem bewerteten Unternehmen datenschutzkonforme Informationen zur Verfügung stellen. Die Herausgabe sei nur unter engen Voraussetzungen möglich und müsse richterlich angeordnet werden. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
22:40 Uhr
2 min.
UN: Internetausfall im Gazastreifen legt Hilfe lahm
Im Gazastreifen ist das Internet komplett ausgefallen. Dadurch werden Hilfsmaßnahmen nahezu unmöglich.
Die Vereinten Nationen berichten, das Internet im Gazastreifen sei komplett ausgefallen. Das könnte das Aus für alle Hilfslieferungen bedeuten.
21.05.2025
3 min.
Studiengebühren: Gericht kippt Rückforderung vom Arbeitgeber
Vereinbarungen zur Studienfinanzierung haben Grenzen: Nicht jede hält vor Gericht.
Manche Arbeitgeber übernehmen teils hohe Studienkosten von Beschäftigten - unter der Bedingung, dass sie im Anschluss in der Firma bleiben. Was, wenn man dennoch kündigt?
13:59 Uhr
2 min.
Nachlass prüfen: Dieses Recht haben Pflichtteilsberechtigte
Mehr Transparenz: Pflichtteilsberechtigte dürfen bei der Nachlassverzeichniserstellung dabei sein.
Selbst wenn im letzten Willen andere Menschen begünstigt werden - nahe Angehörige haben oft einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Wie hoch dieser ausfällt, können sie selbst mit überprüfen.
11.06.2025
4 min.
Warum dieses Erdbeerfeld im Erzgebirge nur einen Tag geöffnet hatte – und wie es weitergeht
Stefanie Gahler und ihre Kinder Tim und Hannah gehörten zu den ersten Selbstpflückern auf dem Erdbeerfeld in Lauter. 850 Gramm waren ihre Ausbeute.
Einen halben Tag lang konnte auf dem großen Erdbeerfeld in Lauter diese Woche fleißig gepflückt werden. Inzwischen ist es mit dem Selbstpflücken aber schon wieder vorbei. Wann geht es weiter? Und was zahlen Erdbeer-Fans eigentlich dieses Jahr?
Anna Neef
23:05 Uhr
3 min.
"Schmeckt sehr gut": Woltemade führt U21 zum EM-Auftaktsieg
Derzeit einfach nicht zu stoppen: Nick Woltemade.
Die deutsche U21 bejubelt zum EM-Start einen wegweisenden Sieg. Wieder einmal ragt Nick Woltemade als Dreifach-Torschütze heraus. Eine Serie hält an.
Christian Kunz, dpa
12.06.2025
3 min.
Ort im Erzgebirge wird 75 Jahre – Fest soll zahlreiche Erinnerungen wecken
Blick auf Antonshöhe heute: Viele Häuser sind verschwunden, die bestehenden saniert.
Als ehemalige Bergarbeitersiedlung gegründet, zählte Antonshöhe einst mehr als 4000 Einwohner. Heute sind es noch gut 300. Aber die haben ihren Ort fürs große Fest am Wochenende sehenswert herausgeputzt.
Beate Kindt-Matuschek
Mehr Artikel