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Gruselige Fahrgemeinschaft: Unkenntlich maskiert oder in behindernden Kostümen steigen Halloween-Fans besser nicht hinters Lenkrad.
Gruselige Fahrgemeinschaft: Unkenntlich maskiert oder in behindernden Kostümen steigen Halloween-Fans besser nicht hinters Lenkrad. Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Mobilität
Besser nicht stark kostümiert ans Steuer setzen

Mit Clownsnase oder Monstertatzen zu Halloween oder im Fasching ans Steuer? Was bei Kostümierungen im Auto zu beachten ist – und wann es teuer und gefährlich werden kann.

Berlin.

Egal, ob zu Halloween oder in der anstehenden närrischen fünften Jahreszeit: Wer kostümiert Auto fahren will, beachtet besser ein paar Tipps, um ohne Geldbußen und vor allem sicher ans Ziel zu kommen.

Aufwendige Kostümierungen bleiben auf den Fahrten besser im Kofferraum, so der Auto Club Europa (ACE). Wer so loswill, macht das besser als Passagier – etwa im ÖPNV, als Mitfahrer im Freundes- oder Familienkreis oder in einem Taxi.

Kostüme nicht grundsätzlich verboten, aber...

Zwar ist es vom Grundsatz her nicht verboten, sich im Kostüm hinters Steuer zu setzen. Aber: Weder die Sicht, das Gehör noch die Bewegungsfreiheit dürfen etwa durch zu üppige Verkleidungen eingeschränkt werden. Wird etwa die Sicht dadurch behindert, kann eine Verwarnung von 10 Euro folgen. Werden auch noch andere behindert oder gefährdet, werden 20 bis 35 Euro daraus.

Wichtig auch aus Gründen der Verkehrsüberwachung: Nicht nur die eigene Sicht darf behindert werden, auch das Gesicht darf am Steuer nicht verdeckt oder verhüllt sein. Wer sich nicht dran hält, riskiert 60 Euro Bußgeld. Aber es gibt Einschränkungen: Solange wesentliche Gesichtszüge erkennbar sind, dürfen sich Feierwütige mit Gesichtsbemalung oder etwa einer Clownsnase schmücken.

Bei groteskem Schuhwerk ist auch Vorsicht angebracht

Auch bei den Schuhen sollte man aufpassen. Mit Monstertatzen, extremen High Heels oder Clown-Schuhen auf die Pedale? Besser nicht. Zwar gibt es für Privatfahrer keine Vorgaben für bestimmte Schuhe. Aber man muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten können. So taugen sperrige Faschingsschuhe einfach nicht für die Pedalarbeit.

Aber auch Alltagsschuhwerk kann dafür ungeeignet sein wie etwa sperrige Stiefel im Winter oder Flipflops im Sommer. Hier können ansonsten nach Unfällen etwa Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen folgen, falls es im Zusammenhang mit ungeeignetem Schuhwerk zu Unfällen gekommen ist.

Gut zum Autofahren taugen laut ADAC Schuhe, die nicht einen nicht von den Pedalen abrutschen lassen, sondern einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen ermöglichen. Dabei sollte man auch auf Schleifen oder Ähnliches verzichten, das sich so etwas verheddern kann. Auch zu breit sollten Schuhe nicht sein, da man ohne Absicht auf zwei Pedale gleichzeitig treten könnte. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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