Ein Unfall - hoffentlich nur ein Blechschaden: Aber auch der kann im Nachgang zu Streitigkeiten über die Haftung führen.
Ein Unfall - hoffentlich nur ein Blechschaden: Aber auch der kann im Nachgang zu Streitigkeiten über die Haftung führen. Bild: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Mobilität
Für die Polizei abgebremst: Wer haftet bei Autobahnunfall?

Polizeiwagen mit Blaulicht, abruptes Abbremsen und ein Crash: Warum der Auffahrende trotzdem zahlen muss – und wann das Gericht Ausnahmen macht.

Hamburg.

"Wer auffährt, der haftet", heißt es im Allgemeinen. Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie bremsen auf der Autobahn ab, damit jemand auffahren kann. Nur bremst der dann kurz nach dem Auffahren ab und Sie fahren auf das Auto auf. Wer haftet dann?

Die Kurzantwort: Der Vordermann nur dann, wenn der Auffahrende beweisen kann, dass der Unfall unmittelbar mit dem Spurwechsel im Zusammenhang steht. Das geht aus einem Urteil (Az.: 306 O 125/25) des Landgerichts Hamburg (LG) hervor, auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall fuhr jemand mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn, als auf der Einfädelspur einer Zufahrt ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn näherte. Der Mann fuhr langsamer, um den Streifenwagen auffahren zu lassen. Dann kam es zu einem Auffahrunfall. Wie genau dessen Hergang war, darüber gerieten die beiden Parteien in Streit. 

Wer trägt die Schuld am Auffahrunfall?

Zunächst aber wurde der entstandene Schaden von der Vollkaskoversicherung des Hintermanns übernommen. Diese aber verklagte die Versicherung des Polizeiautos. Denn der Streifenwagen hätte nach dem Auffahren abgebremst - unvermittelt. Daher sei der Mann zwar aufgefahren, aber nicht schuldhaft. Denn das Auffahren auf die Autobahn und das plötzliche Abbremsen direkt danach seien ursächlich für den Unfall gewesen. Das sei ein so atypisches Verhalten, dass die Versicherung des Polizeiautos haften müsse.

Die Assekuranz sah das anders und verweigerte die Zahlung. Nach ihrer Ansicht war der Spurwechsel längst abgeschlossen gewesen. Der eigentlich Abbremsvorgang wäre erst weit hinter der Einfädelstelle erfolgt. Es sei daher ein typischer Auffahrunfall. So musste ein Gericht die Sache klären.

So beurteilt das Gericht den Fall 

Das LG Hamburg stellte vereinfacht gesagt fest: Ja, der Schaden an beiden Autos spricht für einen Auffahrunfall. Daher ist erst einmal davon auszugehen, dass der Auffahrende in Haftung kommt. Wenn dieser behauptet, der Crash sei in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel erfolgt, müsse er das auch beweisen können. 

Doch das konnte der Mann nicht. Im Gegenteil: Zeugen hatten ausgesagt, dass der Unfall deutlich hinter der Auffahrt passiert sei. Damit konnte das Gericht ausschließen, dass das Unfallgeschehen unmittelbar nach dem Fahrstreifenwechsel stattfand.

Und wenn das vorausfahrende Auto bereits im fließenden Verkehr fuhr, als es zum Unfall kam, ist nach Ansicht des Gerichts von einem zu geringen Sicherheitsabstand oder einer Unaufmerksamkeit des Hintermanns auszugehen. So musste die Versicherung des Autofahrers, der auf den Polizeiwagen aufgefahren war, für den Unfall haften. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
06.02.2026
5 min.
Gil Ofarims Leipziger Davidstern-Skandal: So viel Schmerzensgeld bekommt der Hotelmitarbeiter - und darum muss der Musiker schweigen
Murwillumbah: Ein nachdenklicher Gil Ofarim im australischen RTL-Dschungelcamp.
Seit Beginn der neuen Staffel von „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus“ warten die Zuschauer auf neue Infos zum Davidstern-Skandal von 2021. Nun meldet sich Gil Ofarims Anwalt zu Wort.
Patrick Hyslop
09.02.2026
5 min.
Beruflicher Neustart: Schritt für Schritt zum neuen Job
Endlich wieder Lust auf den Job haben? Blinder Aktionismus hilft selten - ein vernünftiger Plan kann allerdings ans Ziel führen.
Schneller Wechsel oder lieber kleine Schritte? Warum ein bewusster Jobwechsel mehr bringt als Aktionismus, welche Fragen wichtig sind - und wie man die Antworten findet.
Anke Dankers, dpa
07.02.2026
4 min.
Chemnitzer Opernball: Die Hingucker des Abends
 26 Bilder
Katrin Weber - Passend zum Motto hat auch sie am Glitzer nicht gespart. Ihre Tasche hat sie bei Guess, das Kleid bei Zalando erworben. Auch wenn langärmelige Kleider eher was für alte Frauen seien, habe sie mit ihrem einen guten Fang gemacht. Aber damit nicht genug, auch die Schuhe (von Steve Madden) funkeln was das Zeug hält.
Sehen und gesehen werden: Sparkling Moments lautete das Motto des 22. Chemnitzer Opernballs - dementsprechend glitzerten und funkelten die Outfits auf dem Opernball. Ob in Flamingo-Pink, leuchtendem Saphirblau oder majestätischen Rottönen - Die Chemnitzerinnen und Chemnitzer haben für ihre Outfits keine Kosten und Mühen gescheut.
unserer Redaktion
06.02.2026
3 min.
Urteil entlastet Eltern bei Fahrradunfällen mit Kindern
Streit mit Autofahrer vor Gericht: Wann haben Eltern die Aufsichtspflicht verletzt?
Kind schlenkert, Auto kracht – und wer zahlt? Das Gericht urteilt überraschend zugunsten der Eltern. Wann reicht Aufsicht aus?
16.01.2026
3 min.
Gemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen
Flickenteppich und Kraterlandschaften: Nicht immer ist der Straßenbelag ideal - welche Pflicht hat die Gemeinde, Gefahren abzuwenden?
Ein geplatzter Reifen, 1.400 Euro Schaden – doch das Gericht sagt: Die Gemeinde muss nicht zahlen. Wann Autofahrer selbst haften und wo die Verantwortung endet.
09.02.2026
2 min.
Karneval: Kann mein Arbeitgeber mir ein Kostüm aufzwingen?
Kollegin Einhorn, bitte übernehmen Sie! Der Chef darf bei berechtigtem Interesse ein Kostüm anordnen.
Schichteln in Partyhut und Bärchenkostüm: Darf der Chef das von mir verlangen? Wann Sie nein sagen dürfen - und wann Sie lieber mitmachen sollten, weil sonst eine Abmahnung droht.
Mehr Artikel