Mobilität
Gebrauchtwagen-Anzeige: Von der besten Seite - aber ehrlich

Wer sein Auto privat verkauft, kann mehr Geld erzielen, als wenn ein Händler im Spiel ist. So oder so gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht. Worauf es bei Fotos, Beschreibung und Vertrag ankommt.

Berlin.

Wer sein Auto selbst zum Verkauf anbietet, hat etwas mehr Arbeit, kann dabei im Vergleich zum Weg über einen Händler aber oft auch mehr Geld verdienen. Um möglichst schnell erfolgreich zu sein, lohnt es sich das Fahrzeug gleich auf mehreren Portalen zu offerieren, rät die "Stiftung Warentest Finanzen" (Ausgabe 2/2026). Oft sei dort jeweils eine Anzeige zumindest für Privatleute gratis.

Doch halt, einen Schritt zurück. Das Auto soll ja in Bildern zu sehen sein, und dafür möglichst präsentabel aussehen. Deshalb geben die Warentester auch Tipps, wie man sein Auto von der besten Seite präsentiert.

So kommt das Auto wieder auf Hochglanz

  • Durch die Waschanlage fahren oder per Hand in Waschbox waschen.
     
  • Den Innenraum aussaugen und säubern.
     
  • Der Motorraum indes muss nicht glänzen, das könnte einige Käufer sogar skeptisch werden lassen, denn sie könnten versteckte Mängel vermuten.
     
  • Flecken auf Sitzen oder Spuren wie Montagelöcher von Halterungen im Armaturenbrett entfernen.
     
  • Kratzer im Lack oder Spuren im Kunststoff: Wer die mit Politur nicht selbst wegbekommt, könnte bei einem sogenannten Smart-Repair-Service vorstellig werden. Kleinste Kratzer könnten schon ab etwa 30 Euro beseitigt werden. Doch sollte man zuvor bei den Werkstätten nachfragen und sich für die Aufgaben Angebote einholen.
     
  • Auch der Einsatz eines professionellen Autoaufbereiters kann sich lohnen. Oft steige der Verkaufspreis dadurch um mehr als die 200 bis 300 Euro, die das kosten kann, so die Zeitschrift mit Verweis auf Dekra-Angaben.
     
  • Das Auto am besten tagsüber bei schönem Wetter aus mehreren Perspektiven fotografieren, auch den Innenraum nicht vergessen und - wichtig - auch vorhandene Schäden im Bild zeigen.

So gestalten Sie die Anzeige korrekt

  • Das Auto detailreich beschreiben. Das gilt sowohl für die Ausstattung und Zubehör wie etwa Winterräder als auch für den Zustand. Dabei sollte man nicht nur genau, sondern auch ehrlich sein. Etwa angeben, falls in dem Auto geraucht wurde. Auch die Geschichte des Autos muss wahrheitsgemäß wiedergegeben werden – handelt es sich um ein Unfallauto? Wie viele Vorbesitzer gab es?
     
  • Am besten schriftliche Kontaktaufnahme auswählen und keine Telefonnummer angeben. Denn so bleibe einem "Telefonterror" mit "unhöflichen Preisanfragen" erspart.
     
  • In der Regel reicht für private Verkäufer der Hinweis zum Ausschluss der Sachmangelhaftung aus. Daher diese Formulierung hinzufügen: "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus." So muss man nicht für unbekannte Mängel geradestehen, erläutert die Zeitschrift. 
     
  • Ist man sich nach Besichtigung und Probefahrt einig, sollte ein Musterkaufvertrag etwa von einem Autoclub oder einer Prüfgesellschaft zum Einsatz kommen. Dort unbedingt die einem selbst bekannten Mängel auflisten. Denn wer Mängel verschweigt, haftet als Käufer drei Jahre lang wegen arglistiger Täuschung.

    "Denkbar etwa, dass das Auto bei Kälte nicht anspringt und der Verkäufer diesen Mangel verschweigt", nennt die Stiftung Warentest ein Beispiel. Oder aber: "das Rücklicht funktioniert nicht oder ein bestimmter Gang springt immer wieder nach kurzer Zeit raus." Verkäufer sollten demnach auch Verschleißschäden nicht verschweigen und müssten zumindest benennen, was sie wissen. Die Beweislast aber liegt beim Käufer.
     
  • Auch wer wertmindernde Infos verschweigt, kann haften. So muss man etwa sagen, wenn es sich beim Auto etwa um einen Importwagen, oder ob es sich vielleicht um ein ehemaliges Taxi oder Mietauto handelt. Auch Unfallschäden müssen von sich aus genannt werden.
     
  • Den Tachostand aber beispielsweise sollte man nur garantieren, wenn man da hundertprozentig sicher ist. Daher stehe in Musterverträgen in der Regel auch eine Formulierung wie "Laufleistung soweit bekannt". Damit könnten sich Verkäufer absichern.

Insgesamt gilt: "Mit Ehrlichkeit sichert sich der Verkäufer vor Haftungsansprüchen ab", bringt es die Stiftung Warentest auf den Punkt. Und: "Gleichzeitig schützt er damit auch den Käufer, so dass dieser kein Auto erwirbt, das nicht seinen Anforderungen entspricht." (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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