Wer im Ausland lebt und weiterhin in Deutschland Auto fahren möchte, muss seinen Führerschein gegen ein gültiges Dokument umtauschen.
Wer im Ausland lebt und weiterhin in Deutschland Auto fahren möchte, muss seinen Führerschein gegen ein gültiges Dokument umtauschen. Bild: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
Mobilität
Ich lebe im Ausland, wie tausche ich meinen Führerschein um?

Bis 2033 müssen alle vor 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Blöd nur, wenn man gar nicht mehr in Deutschland wohnt - wie kommt man dann an die neue Karte?

Berlin.

Finca auf Mallorca, Ruhesitz in Thailand oder Sie sind einfach zum Arbeiten oder der Liebe wegen ins Ausland gezogen? Die Pflicht zum Umtausch des Führerscheins endet nicht an der Landesgrenze. 

Nicht nur die alten rosa und grauen Lappen verlieren ihre Gültigkeit. Auch zwischen 1999 und 2013 ausgestellte Führerscheine im Plastikkartenformat sind betroffen. Wer auch künftig ein gültiges Dokument haben und in Deutschland Auto fahren will, muss tätig werden. Wie das geht, richtet sich nach dem Wohnsitz im Ausland. 

Ich lebe im EU-Ausland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum

Hier ist der Weg einfach. Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde, so das Bundesministerium für Verkehr (BmV). Das wäre in Frankreich die Behörde France Titres, in Norwegen (EWR) Statens Vegvesen, in der Schweiz können dies die lokalen Verkehrsämter sein. Dort kann man sich beraten lassen - und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis gegen eine lokale austauschen. Die Schweiz zum Beispiel macht dies für Zugezogene ohnehin nach einem Jahr zur Pflicht. 

Ich lebe außerhalb der EU oder des EWR

Im Rest der Welt wird es etwas komplizierter. Theoretisch ist für deutsche Staatsbürger im Ausland in dieser Angelegenheit jede untere Verwaltungsbehörde zuständig, so das BmV. 

  • Der Empfehlung lautet: Wenden Sie sich an die Behörde, die ihren Führerschein ausgestellt hat.
  • Diese Behörde sendet dann die nötigen Unterlagen per Post zu.
  • Man sendet sie ausgefüllt mit einem gültigen Passfoto zurück.
  • Der fertige Führerschein wird nun an die jeweilige Auslandsvertretung oder den Honorarkonsul des Wohnlandes geschickt.
  • Dort kann man ihn nach einer Identitätsprüfung abholen
  • Der alte Führerschein wird eingezogen und nach Deutschland gesandt. Sollte er verloren sein, nimmt die Auslandsvertretung auch die Erklärung des Verlusts an Eides statt entgegen.

Unabhängig davon empfiehlt das BmV, sich mit den örtlichen Führerscheinbestimmungen vertraut zu machen. Möglicherweise ist die deutsche Fahrerlaubnis am Wohnort gar nicht gültig. (dpa)

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