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Drum prüfe, wer sich trennen will: Wer bei seinem alten Kfz-Versicherer kündigen will, beachtet zuvor besser ein paar Dinge.
Drum prüfe, wer sich trennen will: Wer bei seinem alten Kfz-Versicherer kündigen will, beachtet zuvor besser ein paar Dinge. Bild: Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn
Mobilität
Kfz-Versicherung: Diese Fallstricke gibt's bei einem Wechsel

Wer seine Kfz-Versicherung wechselt, sollte den neuen Vertrag erst abschließen, bevor der alte endet. Auch Details wie Schadenfreiheitsklasse und Deckungssumme sind entscheidend.

Hamburg.

So einige dürften es tun: Sie stellen einmal im Jahr ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand und vergleichen die bestehende Police mit den Angeboten anderer Anbieter. Nicht selten kommt es vor, dass sie einen anderen Versicherer mit einem günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnis finden und daher wechseln möchten. Doch Vorsicht – hierbei lauern Fallstricke.

"Ein häufiger Fehler ist, dass viele den alten Vertrag kündigen, bevor der neue abgeschlossen ist", sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Wichtig sei, dass der Versicherungsschutz nahtlos weiterläuft.

Rabattschutzvereinbarungen gelten oft nicht weiter

Vor einem Wechsel lohne zudem ein Blick in die Rückstufungstabellen. Denn bei einem Schaden könne sich die Schadenfreiheitsklasse beim neuen Anbieter stärker verschlechtern als beim alten. "So kann ein vermeintlich günstiger Tarif nachträglich teurer werden", sagt Böhne. Besonders relevant sei das bei Rabattschutzvereinbarungen – diese gelten beim neuen Versicherer oft nicht weiter.

Was viele nicht wissen: Auch der 30. November für einen Kündigungstermin sei längst nicht mehr automatisch der Stichtag für alle Verträge. Viele Policen liefen heute ein Jahr ab dem Datum der Fahrzeugzulassung. Wer erst am Jahresende kündige, riskiere, dass die Frist bereits verstrichen ist, so Böhne.

Wichtige Leistungen, die ein guter Vertrag grundsätzlich auf jeden Fall erfüllen sollte, sind nach Angaben des Bundes der Versicherten zum Beispiel:

  • Eine Deckungssumme der Haftpflichtversicherung, die pauschal 100 Millionen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt.
  • Wer im Ausland Mietwagen nutzt, sollte auf die sogenannte Mallorca-Police bei seinem deutschen Autoversicherer nicht verzichten.
  • In der Kaskoversicherung sollten Schäden durch Tier- und Marderbisse ersetzt werden und die Mitversicherung einer Kollision mit Tieren jeder Art bestehen.
  • Bei E-Autos sollte der Akku gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert sein, die nicht in den Versicherungsbedingungen konkret ausgeschlossen ist.
  • Zudem sollte der Kfz-Versicherer bei der Herbeiführung eines grob fahrlässigen Fehlers auf eventuelle Kürzungen verzichten. 

(dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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