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Mobilität
So lässt sich beim Führerschein sparen

Autofahren zu lernen wird immer teurer. Doch es gibt Tipps und Tricks, um günstiger zur Fahrerlaubnis zu kommen. Ein Überblick.

Berlin/München.

Wird denn alles immer teurer? In der Absolutheit können wir das hier zwar nicht klären. Aber wer den Auto-Führerschein machen will, muss tatsächlich immer tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten sind in den vergangenen Jahren immer höher geworden.

So stiegen die Preise für Fahrschule und Führerscheingebühr laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise insgesamt lediglich um 2,2 Prozent. Auch in den Vorjahren gab es überdurchschnittliche Steigerungen.

Wovon die Kosten abhängen

Führerschein-Kosten von rund 4.000 Euro sind 2025 nicht unüblich. Wie teuer es wird, ist aber sehr individuell. Denn während die Gebühren für die Prüfungen gesetzlich festgelegt sind, können Fahrschulen die Preise für Theorie- und Praxisstunden selbst bestimmen. Wie viel es am Ende kostet, hängt freilich auch vom Fahrschüler ab. 

Der Autoclub ADAC nennt Beispiele für den preislichen Rahmen beim Ersterwerb. Setzt man bei jedem der Kostenpunkte den unteren Wert an, und bekommt man den Führerschein nach 15 Übungsstunden schon im ersten Anlauf der praktischen Prüfung, sind es rund 2.500 Euro. Werden obere Werte angesetzt und es fallen 25 Ausbildungsfahrstunden an, werden es gut 4.500 Euro.

Die Spanne ist also groß. Der ADAC und der Auto Club Europa (ACE) zeigen, wo es Sparoptionen gibt und wie man eine gute Fahrschule findet.

Preise und Angebote vergleichen

Unter Kostengesichtspunkten sollten Fahrschüler eher die Fahrschule bevorzugen, die einen günstigeren Preis pro Fahrstunde verlangt, als die, die eine günstigere Grundgebühr aufruft, rät der ACE. Denn die Grundgebühr wird nur einmal fällig. Manche Fahrschulen haben auch Komplettangebote inklusive Seh-Test und Erste-Hilfe-Kurs. Das könne günstiger sein und Zeit sparen.

Der ADAC nennt Richtwerte der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), um die Kosten einer Fahrschule grob einordnen zu können:

  • Der Grundbetrag sollte nicht mehr als das Zehnfache einer Normalfahrstunde sein.
  • Eine Sonderfahrt sollte nicht mehr als das Eineinhalbfache einer Normalfahrstunde kosten.
  • Die Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung sollten insgesamt nicht mehr als das Fünffache einer normalen Fahrstunde kosten.
  • Der Teilgrundbetrag – sofern ihn eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorieprüfung verlangt – sollte nicht mehr als das Fünffache einer Normalfahrstunde kosten.

Aber der Preis allein ist - wie so oft - nicht das einzige Kriterium.

Wie wird die Fahrschule bewertet?

Es ist laut ACE immer sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss bei ehemaligen Fahrschülerinnen und Fahrschülern nach der Qualität der Ausbildung in der jeweiligen Fahrschule zu erkundigen - wenn das möglich ist. Ergänzend dazu kann man Online-Bewertungen durchlesen.

Die BVF listet in einer Checkliste folgende Stichpunkte dazu:

  • Ist die Atmosphäre in der Fahrschule angenehm und freundlich?
  • Treten die Fahrlehrer hilfsbereit und verständnisvoll auf?
  • Erfolgt die praktische Ausbildung üblicherweise durch dieselbe Fahrlehrerin bzw. denselben Fahrlehrer?
  • Werden alle Fragen vor Vertragsunterzeichnung freundlich, umfassend und klar erklärt?

Welche Klassen brauche ich wirklich?

Reicht der normale Auto-Führerschein Klasse B aus? Ist noch eine Erweiterung für einen Anhänger nötig? Bei der Auswahl der Führerscheinklassen kann die ins Visier genommene Fahrschule helfen. Das spart am Ende Kosten, wenn dadurch später nicht noch einmal weitere Schulungen nötig werden.

Automatik oder Schaltwagen?

Etwas billiger könnte es zudem für alle werden, die wissen, dass sie später nur Autos mit Automatik fahren werden. Dann kann gleich in der Fahrschule auf einem Automatikauto gelernt werden. So lassen sich unter Umständen Übungsstunden sparen, wenn das Anfahren und richtige Schalten mit manuellem Getriebe nicht erlernt werden muss.

Aber das sollte man sich gut überlegen. Denn wer nur auf Automatik lernt und die Prüfung macht, darf später auch nur solche Autos fahren. Die Schlüsselnummer 78 im Führerschein dokumentiert das. Das kann Probleme geben, wenn man ungeplant mit einem Schaltwagen konfrontiert wird, zum Beispiel bei einem Mietwagen. Diesen darf man dann nicht fahren.

Wer erst während der Fahrschulausbildung feststellt, dass eine Beschränkung auf "nur Automatik" nicht ausreicht, kann auf die Erweiterung B 197 wechseln. Dann müssen zehn Stunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt nachgewiesen werden.

Man sollte laut ACE sicherstellen, dass die Änderung rechtzeitig vor der praktischen Prüfung die Führerscheinstelle erreicht. Denn dort muss die Schlüsselnummer im Antrag von 78 auf 197 umgeändert werden. Dann darf man die Prüfung mit einem Automatikauto machen und später beide Arten fahren.

Gute Vorbereitung kann Bestehen im ersten Durchgang fördern

Schule ist doof und langweilig? Diese Einstellung haben angehende Fahrschüler besser nicht. Sie sollten ihre Ausbildung nicht "auf die leichte Schulter" nehmen, sondern sich gründlich vorbereiten, rät der ACE. Denn mit guter Planung, viel Übung und ausreichend Zeit stiegen die Chancen, die Prüfung auch im ersten Anlauf zu bestehen. Ansonsten müssen Extrakosten für zusätzliche Stunden und Prüfungsgebühren einkalkuliert werden.

Auch sollten Fahrschüler keine zu großen Lücken zwischen den einzelnen Fahrstunden entstehen lassen, um das Erlernte nicht durch mangelnde Fahrpraxis gleich wieder zu vergessen.

Wie kann ich den Führerschein im Ausland machen?

Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist die praktische Prüfung laut ACE nur am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Wer andernorts den Schein erwerben will, was günstiger sein kann, muss seinen Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage an diesem Ort haben.

Ausnahme sind Schüler und Studierende im EU-Ausland, die ihren Wohnsitz in Deutschland behalten können. Sie können den Führerschein machen, wenn sie mindestens für sechs Monate dort leben. Ein EU-Führerschein muss nicht umgeschrieben werden und ist EU-weit gültig. 

Allerdings: Die Sprachbarriere und eine eventuell andere Verkehrskultur sollten nicht unterschätzt werden, so der Autoclub. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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