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Wenn Menschen unverschuldet in Not geraten, sind Angehörige, Freunde und Bekannte oft zur Stelle. Ihre finanzielle Unterstützung muss in der Regel nicht versteuert werden.
Wenn Menschen unverschuldet in Not geraten, sind Angehörige, Freunde und Bekannte oft zur Stelle. Ihre finanzielle Unterstützung muss in der Regel nicht versteuert werden. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Finanzen
Notleidende: Was bei Fundraising-Spenden steuerlich gilt

Wenn Privatpersonen anderen Menschen Geld spenden, können sie das meist nicht steuerlich geltend machen. Aber wie müssen Begünstigte die finanzielle Unterstützung versteuern?

Berlin.

In Zeiten der Not hält man zusammen. Gerade wenn Menschen schlimme Schicksale ereilen, ist die Spendenbereitschaft oft groß. Über Plattformen wie "GoFundMe", "Betterplace.org" und Co. können so schon mal mehrere Tausend Euro für notleidende Einzelpersonen zusammenkommen. Doch was gilt in diesen Fällen steuerlich - sowohl für diejenigen, die spenden, als auch für diejenigen, die die finanzielle Hilfe bekommen?

Spenderinnen und Spender können diese Art von Mildtätigkeit in der Regel nicht von der Steuer absetzen. "Spenden sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie ohne Gegenleistung an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen erfolgen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler

Private Spendenaktionen bei den genannten Webseiten werden aber in der Regel nicht von einer als gemeinnützig anerkannten Organisation durchgeführt. Sie fallen daher nicht unter die Steuerbegünstigung. 

Tipp: Wird explizit eine steuerliche Begünstigung gewünscht, kann unter Umständen eine gemeinnützige Organisation eingebunden werden. Diese kann Spendenquittungen ausstellen und die Mittel dann gezielt an die Bedürftigen weiterleiten.

Erhaltene Spendengelder für gewöhnlich nicht zu versteuern

Diejenigen, denen die finanzielle Unterstützung zugutekommt, müssen sich in der Regel keine Sorgen darüber machen, ob sie die Spendengelder versteuern müssen. Denn einmalige Spendenkampagnen für unverschuldet in Not geratene Personen, etwa nach einem Brand oder Todesfall, gelten steuerlich meist als Schenkung

Entscheidend ist dann lediglich, dass die Schenkungen unterhalb der geltenden Freibeträge bleiben. Von einer fremden Person darf man daher nur Beträge von bis zu 20.000 Euro erhalten - und zwar alle zehn Jahre erneut. Liegt der Schenkungsbetrag darüber, wird Schenkungsteuer fällig.

"Spenden von mehreren verschiedenen Personen bleiben daher meist steuerfrei", erläutert Daniela Karbe-Geßler. "Denn nur wenn durch eine Einzelspende oder durch regelmäßige Zuwendungen derselben Person der jeweilige Freibetrag überschritten wird, führt dies zur Steuerpflicht."

Aber Achtung: Regelmäßige Spenden oder Einnahmen aus Crowdfunding-Kampagnen können auch als Einkünfte gelten und einkommensteuerpflichtig werden. Das gilt dem Bund der Steuerzahler zufolge immer dann, wenn für die Spende eine Gegenleistung erfolgt, zum Beispiel ein Produkt oder eine Dienstleistung im Tausch angeboten wird. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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