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Reise

Erdbeben auf Santorini: Kontakt mit Reiseanbieter halten

Auf der Vulkaninsel bebt die Erde. Was heißt das für Touristen vor Ort, und was ist mit meinem gebuchten Urlaub?

Berlin.

Wegen der andauernden Seebeben vor der griechischen Urlaubsinsel Santorini hat das Auswärtige Amt (AA) seine Reisehinweise für die Region um Empfehlungen des griechischen Katastrophenschutzes aktualisiert. 

  • Urlauber vor Ort sollen sich demnach von Küstenregionen fernhalten, an denen Erdrutschgefahr besteht.
  • Außerdem sollen sie Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen vermeiden.
  • Von Anfahrten und Aufenthalten in den Häfen von Ammoudi, Armeni, Korfou und dem Alten Hafen von Fira wird abgeraten.
  • Verlassen Sie Küstengebiete sofort, sollten Sie sich dort aufhalten. Bei starken seismischen Erschütterungen besteht die Gefahr von Überschwemmungen.

Notfall-Warnungen am Smartphone aktivieren

Das AA rät zum Eintrag in die Krisenvorsorgeliste und zum Aktivieren der Funktion Cell Broadcast des Mobiltelefons. Über diese Technik werden Warnhinweise und mögliche Evakuierungsmaßnahmen der griechischen Behörden auch in englischer Sprache übertragen.

  • Für iPhones findet sich diese Einstellung unter "Mitteilungen" ganz unten im Menü. Sie heißt dort "Cell-Broadcast-Warnungen". Am besten aktiviert man alle möglichen Punkt.
  • Bei Android-Geräten befindet sich die Option unter anderem beim Menüpunkt "Benachrichtigungen". Je nach Hersteller kann sie auch an einem anderen Ort stecken. Der Name lautet unter anderem "Notfallbenachrichtigungen an Mobilgeräte".

Was, wenn ich in Zukunft eine Reise nach Santorini gebucht habe?

Wer eine Reise nach Santorini für einen späteren Zeitpunkt gebucht hat, dem rät der Reiserechtler Paul Degott zur Geduld. "Die Reisenden, welche eine Reise nach Santorin gebucht haben, sollten zunächst einmal abwarten, wie die Dinge sich entwickeln", sagt er. Seine Empfehlung: Kontakt zum Reiseanbieter aufnehmen und sich informiert halten lassen. Und auch die Medienberichterstattung weiter verfolgen. Erst nachdem man die weiteren Ereignisse beobachtet hat, solle man entscheiden, ob man den Rücktritt von Vertrag erklärt oder nicht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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