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One-Night-Stand im Einzelzimmer: Drohen Probleme mit Hotel?

Freunde oder eine spontane Bekanntschaft: Ein Anwalt erklärt, wie weit Hotelgäste bei Besuchen im Zimmer gehen dürfen, ohne Ärger zu riskieren.

Hannover.

Im Hotelzimmer gelten ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen. Heißt: Privat ist privat – aber mit Grenzen, zum Beispiel mit Blick auf Besucher. Dürfen Freunde also für ein paar Stunden mit hinein und was ist mit One-Night-Stands? Rechtsanwalt Paul Degott gibt im Interview Antworten.

Herr Degott, man hat für sich allein ein Hotelzimmer gebucht. Doch dann trifft man am Abend jemand Nettes und verbringt die Nacht gemeinsam in dem Zimmer. Ist das aus rechtlicher Sicht ein Problem?

Paul Degott: Aus menschlicher Sicht ist das natürlich völlig in der Ordnung. Aus rechtlicher Sicht schätze ich es so ein: Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein. Wenn das jedoch zu einer dauerhaften Nutzung wird, möglicherweise auch mit Frühstück, dürfte der Hotelier sagen: Ihr nehmt jetzt doppelte Leistungen in Anspruch und das will ich auch bezahlt haben.

Der Beherbergungsvertrag, den man bei der Buchung mit dem Hotel abschließt, geht - zumindest in Deutschland - aufs normale Mietrecht zurück. Das ist quasi ein Unterfall eines Mietvertrages. Ich miete also eine Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie das im Gesetz heißt. Und wenn ich ein Einzelzimmer buche und ausnahmsweise eine andere Person bei mir schläft, dürfte das in diesem Rahmen sein. Es darf eben kein Dauerzustand werden – sondern es sollte bei einer Nacht bleiben.

Darf ein Hotelier eigentlich klopfen und schauen, ob noch jemand im Zimmer ist?

Degott: Das wird nicht gehen. Nein, nein. Das ist Privatsphäre. Wenn ich das Hotelzimmer buche, ist das, als wenn ich eine Wohnung miete. Und die ist ja mein privater Bereich: Der Vermieter kann nicht einfach mal unangekündigt kommen und gucken, was so los ist.

Wenn auf Dauer mehr Personen im Zimmer sind als gebucht, dürfte der Hotelier das aber auf kurz oder lang mitbekommen – durch die Reinigungskräfte, die das Zimmer saubermachen zum Beispiel. Und dann kann er schon auf den Gast zukommen und sagen: Sie haben nur ein Einzelzimmer gebucht, doch hier wohnen ja zwei Leute. Er kann dann mehr Geld verlangen – und gegebenenfalls den Gast auch des Hotels verweisen, weil der gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Was ist, wenn ich Freunde treffe, die woanders untergebracht sind, und ihnen vorschlage: Komm, wir gehen kurz in mein Zimmer und hängen zusammen ab. Kann das Hotel so etwas verbieten?

Degott: Dass mal jemand zu Besuch kommt, vielleicht länger sitzen bleibt und ein Bier trinkt: Das dürfte kein Problem und Teil einer vertragsgemäßen Nutzung sein. Es darf aber nicht ausufern. Wenn Gäste etwa randalieren und Sachen kaputtschlagen, kann der Hotelier vom Gast Schadenersatz verlangen. Und auch hier könnte zudem der Rauswurf aus dem Hotel drohen.

ZUR PERSON: Der Rechtsanwalt Paul Degott ist auf Reiserecht spezialisiert. Er führt eine Kanzlei in Hannover. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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