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Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? Bislang galt: drei Tage nach Aufgabe bei der Post. Ab 2025 ändert sich das.
Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? Bislang galt: drei Tage nach Aufgabe bei der Post. Ab 2025 ändert sich das. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Finanzen

Steuerbescheid: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche

Ab 2025 gelten Steuerbescheide später als zugestellt, als es bisher der Fall war. Damit haben Steuerzahler grundsätzlich etwas mehr Zeit für Einsprüche - wenn auch nur minimal. Was gilt warum?

Berlin.

Wer Einspruch oder Klage gegen einen Steuerbescheid einlegen möchte, muss klare Fristen einhalten. Ab 2025 ändert sich eine entscheidende Regel, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die bisherige 3-Tages-Fiktion wird zur 4-Tages-Fiktion. Das bedeutet, Steuerbescheide gelten künftig einen Tag später als bekanntgegeben – eine Anpassung an langsamere Postlaufzeiten. 

Denn mit der Verabschiedung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes im Sommer hat die Deutsche Post inzwischen weniger strenge Laufzeitvorgaben für die Briefzustellung. Weil Sendungen damit grundsätzlich später ankommen könnten, berücksichtigt der Gesetzgeber das auch bei der fiktiven Zustellung der Post und macht aus der 3-Tages- eine 4-Tages-Fiktion. Das gilt laut dem Bund der Steuerzahler auch für elektronisch übermittelte Bescheide.

Was das konkret für die Fristen bedeutet

Fällt der fiktive Zustellungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Und: Wer nachweisen kann, dass eine Postsendung tatsächlich später eingegangen ist als die 3- oder 4-Tages-Fiktion, sollte es dem Finanzamt mitteilen, weil dieses dann den späteren Zugang berücksichtigen muss, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

So funktioniert das mit der 4-Tages-Fiktion in der Praxis

Ein Beispiel: Ein Steuerbescheid wird vom Finanzamt am Montag, 29. September 2025, bei der Post aufgegeben. Damit beginnt die Bekanntgabefrist am Dienstag, 30. September, zu laufen und endet am vierten Tag nach der Aufgabe - Freitag, 3. Oktober. Weil der 3. Oktober ein bundesweiter Feiertag ist, auf den 2025 direkt das Wochenende folgt, ist der Steuerbescheid offiziell erst am Montag, 6. Oktober, bekanntgeworden - selbst wenn er früher zugestellt worden sein sollte.

Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt damit erst am Dienstag, 7. Oktober, und endet mit Ablauf des 6. November 2025, ein Donnerstag. Bis dann müsste ein möglicher Einspruch beim Finanzamt eingegangen sein. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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