QR Code
Jetzt App herunterladen!
Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Ein Suizidversuch schließt die Leistung durch einen Unfallversicherer in der Regel aus.
Ein Suizidversuch schließt die Leistung durch einen Unfallversicherer in der Regel aus. Bild: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
Finanzen
28.10.2024

Suizidversuch: Unfallversicherer muss nicht leisten

Bei einem Suizidversuch schwer verletzt? Dann können Betroffene nicht auf Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung hoffen. Das musste jüngst eine Klägerin erfahren, die vor Gericht scheiterte.

Karlsruhe/Berlin.

Haben Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen? Dann können Sie in der Regel damit rechnen, dass die Versicherung leistet, wenn Sie durch einen Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden. Allerdings: Ist eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall, zahlen viele Versicherer nicht und verweisen auf einen entsprechenden Ausschluss in den Versicherungsbedingungen.

Auch ein Suizidversuch des Versicherten schließt die Leistung durch einen Unfallversicherer in der Regel aus, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 12 U 175/23), auf das das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" verweist. Das kann dem Gericht zufolge unterschiedliche Gründe haben. 

Unternimmt der Versicherte den Suizidversuch freiwillig und vorsätzlich, könne nicht mehr von einem Unfall die Rede sein. Ist der Suizidversuch auf einen Zustand geistiger Störung zurückzuführen, in dem der Betroffene nicht in der Lage war, sein Handeln rational zu steuern, muss der Versicherer ebenfalls nicht leisten, sofern die Versicherungsbedingungen Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ausschließen.

Darum wurde die Klage der Frau in dem konkreten Fall abgewiesen. Sie wollte erreichen, dass die Unfallversicherung ihres psychisch schwer erkrankten Sohnes zahlt, nachdem dieser sich das Leben nehmen wollte und dabei schwer verletzt wurde. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
18:00 Uhr
3 min.
Erzgebirge: Ganzes Feld an der B 174 nahe der Heinzebank-Kreuzung verschwunden
Update
Das Gelände an der B 174 nahe der Heinzebank-Kreuzung - aus der Luft fotografiert.
Fast bis an die Bundesstraße heran ist planiert worden. Was es mit den großflächigen Abtragungen auf drei Hektar Fläche auf sich hat.
Mike Baldauf
02.11.2024
2 min.
Unesco: Jeden vierten Tag ein Journalist getötet
Insgesamt verzeichnet die Unesco für die Jahre 2022 und 2023 162 getötete Journalisten, Medienschaffende und Gestalter von Online-Inhalten - und damit deutlich mehr als die 117 Tötungen in den Jahren 2020 und 2021. (Archivfoto)
In bewaffneten Konflikten, bei Protesten oder wegen Recherchen zu Korruption: In den vergangenen zwei Jahren wurden laut Unesco Dutzende Journalisten getötet. Besonders in zwei Regionen.
17:12 Uhr
4 min.
Geschäft im Plauen-Park schließt: „Der Laden war unser Leben“
Ute und Jürgen Strößner schließen ihr Geschäft im Plauen-Park. Bis zum 19. November läuft noch der Ausverkauf.
Nach dem Drogeriemarkt Anfang des Jahres gibt ein weiterer Betreiber in dem Plauener Einkaufszentrum auf. Zugleich erhebt er Vorwürfe gegen die Centerleitung. Wie reagiert man dort?
Swen Uhlig
22:49 Uhr
1 min.
Wegen Übelkeit: Magnussen verpasst Grand Prix in São Paulo
Kevin Magnussen muss in Brasilien aussetzen.
Kevin Magnussen kann in São Paulo nur zuschauen. Der Haas-Teamkollege von Hülkenberg muss wegen Übelkeit auf einen Einsatz verzichten. Ersatz steht parat.
01.11.2024
5 min.
Berufsunfähig? So kommen Sie an die Versicherungsleistung
Gar nicht so einfach: die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig? Wer gegen Berufsunfähigkeit versichert ist, kann dann auf Leistungen hoffen. Das Antragsprozedere ist allerdings kompliziert. So geht's.
Anissa Brinkhoff, dpa
01.11.2024
2 min.
Berufsunfähig: So viel Zuverdienst ist erlaubt
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oft nicht aus, um alle Ausgaben zu decken.
Nur weil man berufsunfähig ist, bedeutet das nicht, dass man wirklich gar nicht mehr arbeiten kann. Das zu tun, ist grundsätzlich auch nicht verboten. Aber es gibt Grenzen.
Mehr Artikel