Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Was soll mit dem digitalen Nachlass geschehen? Schon zu Lebzeiten können Vertrauenspersonen bestimmt werden, die Online-Profile eines Verstorbenen in den Gedenkstatus versetzen.
Was soll mit dem digitalen Nachlass geschehen? Schon zu Lebzeiten können Vertrauenspersonen bestimmt werden, die Online-Profile eines Verstorbenen in den Gedenkstatus versetzen. Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Multimedia
Digitales Erbe: Wer entscheidet über meine Daten?

Was passiert nach dem Tod mit Smartphone, E-Mail-Konto oder Social-Media-Profilen? Es kommt darauf an. Fest steht aber: Wer sich nicht kümmert, lässt den Erben freie Hand.

Berlin.

Hat jemand im Testament oder in einer Extra-Vollmacht nichts anderes festgelegt, ist auch der Zugang zu Geräten wie Smartphones oder Notebooks, zu Nutzerkonten und Daten Teil des Erbes. Mit der Folge, dass alle digitalen Inhalte den Erben offen liegen, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom.

Deshalb sollte man sich zu Lebzeiten gründlich und rechtzeitig überlegen, ob und in welchem Umfang man diese Offenheit möchte. Das entlastet Angehörige hilft, die Privatsphäre auch über den Tod hinaus zu schützen. Folgendes ist dem Verband zufolge zu tun:

Entscheidungen treffen, Listen schreiben, Kontakte angeben

  • Eine Liste aller genutzten Geräte und Datenträger erstellen - und dokumentieren, was mit welche Geräte oder Daten geschehen soll: löschen, archivieren oder weitergeben.
     
  • Festlegen, ob und in welchem Umfang Erben Zugriff auf Nutzerkonten bei E-Mail-Providern, Cloud-Anbietern oder auch Streamingdiensten erhalten. Die Zugangsdaten bei einem Notar zu hinterlegen, kann hilfreich sein. 
     
  • Manche Dienste bieten auch Nachlass- oder Inaktivitätsfunktionen, über die Nutzende festlegen können, was mit Konten geschieht, die längere Zeit inaktiv sind. Erben treten zwar auch in die Verträge Verstorbener ein, haben aber in der Regel Sonderkündigungsrechte.
     
  • Bei sozialen Netzwerken kann man zu Lebzeiten oft einen Nachlasskontakt angeben, der nach dem Tod die Profile verwalten darf. Außerdem besteht oft die Möglichkeit, das eigene Profil in einen "Gedenkzustand" zu versetzen.
     
  • Deshalb ist es sinnvoll, eine Liste aller vorhandenen Profile anzufertigen und dort festzulegen, was jeweils mit welchem Profil geschehen soll: etwa löschen, archivieren oder Gedenkzustand. Hinterbliebene sollten Netzwerk-Betreiber im Zweifel über den Todesfall benachrichtigen; viele Betreiber verlangen dann die Vorlage einer Sterbeurkunde.

Ein Drittel der Internetnutzenden hat sich schon gekümmert

Knapp ein Drittel (32 Prozent) der Internetnutzenden ab 16 Jahren hat hierzulande Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen, wie eine Umfrage von Bitkom Research ergeben hat. Vollständig geregelt haben ihren Nachlass 16 Prozent, während ebenso viele angeben, zumindest teilweise Vorkehrungen getroffen haben.

22 Prozent der Befragten planen, sich in Zukunft mit ihrem digitalen Erbe zu beschäftigen. 43 Prozent geben dagegen an, dies nicht zu tun und auch nicht zu wollen.

Befragt worden waren 1.003 Menschen ab 16 Jahren, darunter 917 Internetnutzende. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
28.10.2025
2 min.
Gehacktes Mail-Konto? Diese Tipps können die Rettung sein
Mails gehackt? Dann sollten Betroffene schnell aktiv werden - um weiteren Schaden zu mindern.
Plötzlich kein Zugriff mehr aufs Mail-Konto? Was jetzt zählt, um Daten und andere Accounts vor Cyberkriminellen zu schützen – und wie Sie wieder Kontrolle übernehmen.
10.11.2025
3 min.
Sinkende Schülerzahlen an Sachsens Grundschulen: Minister streicht ab 2026 bisherige „Buschzulage“ - fast überall
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) bei einem Schulbesuch im August. Für künftige Grundschullehrer, die ab Februar 2026 ihr Referendariat beginnen, entfällt der Anwärtersonderzuschlag von monatlich knapp 1260 Euro brutto.
Mit 3052 Euro brutto gehören viele angehende Lehrkräfte in Sachsen bundesweit zu den Spitzenverdienern unter Referendaren. Ab Februar hängt die Chance auf den Sonderzuschlag aber von der Schulart ab.
Tino Moritz
09.11.2025
4 min.
Mit dem Deutschland-Ticket von Chemnitz nach Berlin: Was sich auf der Strecke über Elsterwerda ändern wird
Die Regionalbahn-Linie 45 verbindet Chemnitz mit Elsterwerda. Dort kann man nach Berlin umsteigen.
Mit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember fällt für Reisende eine günstige Ausnahmeregelung weg. Dennoch kann der Weg über Elsterwerda führen. Lange Wartezeiten auf dem kleinen Bahnhof müssen Zugfahrende aber in Kauf nehmen.
Ingolf Wappler
09:12 Uhr
2 min.
Sicherheitsdebatte nach Anschlag – Märkte in Sachsen starten
Trotz der Debatte um Sicherheit nach dem Anschlag in Magdeburg öffnen die Weihnachtsmärkte in Dresden, Leipzig und Chemnitz wie geplant. (Archivbild)
Trotz der Debatte um Sicherheit nach dem Anschlag in Magdeburg öffnen die Weihnachtsmärkte in Dresden, Leipzig und Chemnitz wie geplant. Die Schutzkonzepte wurden überarbeitet.
04.11.2025
2 min.
Digitales Erbe regeln: Wissen Sie, wie's geht?
Auch wenn es Überwindung kosten mag: Mit der Organisation des eigenen digitalen Nachlasses beginnt man besser früher als später.
Digital selbstbestimmt, auch nach dem Tod? Das klingt gut und macht im Endeffekt gar nicht so viel Arbeit. Man muss nur - wie so oft - einmal beginnen. Verbraucherschützer liefern die Startvorlage.
09:17 Uhr
2 min.
Industrie sieht Wettbewerbsfähigkeit auf Rekordtief
Die deutsche Industrie sieht mit Sorge auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. (Archivbild)
Seit 31 Jahren fragt das Münchner Ifo-Institut die Unternehmen - so schlecht wie jetzt war das Ergebnis noch nie. Die strukturellen Probleme schlagen durch, warnen die Experten.
Mehr Artikel