"Anschluss in Gefahr" klingt dramatisch – Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentrale fällt ein bereits gebauter Hausanschluss nicht einfach weg, nur weil der Vertrag endet.
"Anschluss in Gefahr" klingt dramatisch – Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentrale fällt ein bereits gebauter Hausanschluss nicht einfach weg, nur weil der Vertrag endet. Bild: Pia Bayer/dpa/dpa-tmn
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Glasfaseranschluss in Gefahr? Bei Anschreiben Ruhe bewahren

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Post von Westconnect sorgt für Verunsicherung: Womöglich droht ohne Internetvertrag ein Rückbau des Glasfaseranschlusses. Aber hat das Substanz? Ein Verbraucherschützer klärt auf.

Mainz.

Der Glasfaseranschluss wird zurückgebaut oder abgeschaltet, weil man keinen Internetvertrag hat? Betroffen von solchen aktuell versandten Schreiben sind Kunden und Kundinnen, die einen Glasfaseranschluss von der Westconnect GmbH, einem Joint Venture der Eon-Tochter Westenergie und Igneo Infrastructure Partners, und ihren ursprünglich dazugehörigen Internetvertrag (Eon-Highspeed) ordentlich gekündigt haben. 

Verunsicherung durch aggressive "Werbung"

"Das ist ein Werbeschreiben, aber es ist relativ aggressiv gehalten und hat die Leute verunsichert", sagt Michael Gundall, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In allen Fällen, die ihm bekannt sind, hatten Westconnect-Kunden ihren zu Beginn abgeschlossenen Eon-Internetvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit gekündigt.

Ein Ende des Telekommunikationsvertrags bedeute aber nicht ohne Weiteres, dass auch ein bereits errichteter Glasfaser-Hausanschluss wegfalle, so der Experte. Genau der Eindruck werde allerdings bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erweckt, etwa mit der Warnung "Achtung! Ihr Glasfaseranschluss ist in Gefahr!" 

Lediglich die im Schreiben erwähnten "ONT-Geräte", eine Art Glasfasermodem, sind Leihgeräte des Anbieters. Diese kann Westconnect daher zurückverlangen. Im Handel gibt es aber ONT-Geräte, die man stattdessen nutzen kann - Stichwort Endgerätefreiheit.

Endgerät und Internetvertrag sind wählbar

Was den Internetvertrag angeht, muss dieser nicht zwingend bei Eon abgeschlossen werden, wenn das Glasfasernetz von Westconnect stammt. Sondern es gibt inzwischen einige Kooperationspartner, die entsprechende Tarife anbieten. 

Michael Gundall rät Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich durch solch ein Schreiben nicht unter Druck gesetzt zu fühlen, einen Vertrag (wieder) abzuschließen. Außerdem können sie gegenüber Westconnect einer Datenverarbeitung zu Werbezwecken, teiladressierter Werbung und unerwünschter Werbeansprache widersprechen. (dpa)

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