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Beschwerde leicht gemacht: Mit dem Online-Musterbriefgenerator der Verbraucherzentralen.
Beschwerde leicht gemacht: Mit dem Online-Musterbriefgenerator der Verbraucherzentralen. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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Mieser Kundenservice: Der Musterbriefgenerator hilft weiter

Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Auch nicht vom vermeintlichen Kundenservice eines Unternehmens. Diese Seite hilft, eine Beschwerde in die Tat umzusetzen und Rechte einzufordern.

Berlin.

Hinhalterei, falsche Auskünfte oder untergeschobene Verträge: Fast jeder kann eine Geschichte erzählen, wenn es um das Thema Kundenservice geht. Dabei sollte es aber nicht bleiben.

Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Rechte verletzt worden sind, sollten dran bleiben. Insbesondere dann, wenn vertragliche Probleme ungelöst bleiben, Gewährleistungsrechte missachtet werden oder wichtige Fristen zu verstreichen drohen.

Offizielle Beschwerde per Einschreiben

Und das funktioniert am besten über eine offizielle Beschwerde beim jeweiligen Unternehmen - nicht telefonisch, nicht per E-Mail oder Messenger, sondern klassisch per Brief. 

Wer nicht so genau weiß, wie so etwas ausschauen könnte und was genau drinstehen sollte, kann einfach den Musterbriefgenerator für Beschwerden nutzen, den die Verbraucherzentralen auf ihren Webseiten anbieten. 

Ist der Brief erstellt, sollten Sie laut den Verbraucherschützern Folgendes tun:

  • Brief nachweisbar per Einschreiben versenden. Einlieferungsbeleg und Zustellungsbeleg der Online-Sendungsverfolgung (Screenshot machen) gut aufheben. Ein Einschreiben ist insbesondere wichtig, wenn wichtige Fristen verstreichen könnten, etwa für eine Kündigung oder einen Widerruf.
  • Fortan telefonische Kontaktversuche und Absprachen genau protokollieren – und sich dafür im besten Fall auch Zeugen suchen. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusagen oder Versprechen. Fordern Sie nach einer telefonischen Kontaktaufnahme die Absprachen zwischen Ihnen und dem Unternehmen auch schriftlich ein, etwa per E-Mail oder Brief.
  • Lassen Sie sich nicht gefallen, wenn das Unternehmen den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Fordern Sie das Unternehmen auf, tätig zu werden und setzen Sie dazu eine Frist. Für eine einfache Antwort oder handelsübliche Leistungen wie etwa die Rückzahlung des Kaufpreises oder die Lieferung einer Ware ist in der Regel eine Frist von 14 Tagen angemessen. Für spezielle Leistungen wie etwa fachmännische Reparaturen können je nach Einzelfall auch längere Fristen notwendig sein.

(dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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