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Doppelte Abzocke: Kriminelle rufen derzeit gezielt Menschen an, die sie schon einmal bei Investmentgeschäften betrogen haben.
Doppelte Abzocke: Kriminelle rufen derzeit gezielt Menschen an, die sie schon einmal bei Investmentgeschäften betrogen haben. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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Telefonbetrüger ziehen Opfer noch mal über den Tisch

Ein Verbraucherschützer ist in der Telefonleitung und verspricht, Ihnen sichergestelltes Geld aus Betrügereien zukommen zu lassen? Genau: Da kann etwas nicht stimmen.

Kehl.

Kriminelle rufen derzeit gezielt Menschen an, die sie schon einmal bei Investmentgeschäften betrogen haben. Dabei geben sie sich als Mitarbeitende des Netzwerks Europäischer Verbraucherzentren aus (ECC-Net), warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Die Betrüger stellten sich gerne als "Direktor" oder "Chief Inspector" vor. Sie behaupteten dann, zusammen mit Behörden wie Interpol, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank Gelder aus Betrugsfällen sichergestellt zu haben, bei denen die Angerufenen Opfer gewesen seien.

Bloß keine "Verifizierung" auf windigen Seiten

Um ihr Geld vermeintlich zurückzuerlangen, werden sie aufgefordert, sich auf einer Plattform (etwa "Maritime Investments") zu registrieren und einen "Verifizierungsprozess" zu durchlaufen. 

Das Ziel dahinter: Weitere persönliche Daten und sensible Finanzinformationen ihrer Opfer abgreifen. Insgesamt gingen die Betrüger so raffiniert vor, dass die Angerufenen mitunter sogar dazu gebracht würden, weitere Zahlungen vorzunehmen, warnt das EVZ.

7 Tipps gegen Betrug

Rund um die Betrugsmasche geben die Verbraucherschützer folgende Tipps und Hinweise:

1. Das European Consumer Centres Network (ECC-Net) beziehungsweise das EVZ kontaktiert niemanden, der nicht zuvor selbst um Unterstützung gebeten hat.

2. Anfragen und Fallöffnungen laufen in Deutschland nur über die Seite "Evz.de". Mitarbeitende des Verbraucherzentrums fordern niemals dazu auf, persönliche Daten auf anderen, externen Seiten anzugeben.

3. Das EVZ vergibt individuelle Fallnummern. Eine Fallnummer bleibt immer gleich, selbst wenn ein anderer Jurist einen Fall übernimmt, was aber sehr selten vorkomme. Die Nummer hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vom EVZ übrigens immer persönlich mit ihrem Namen angesprochen werden, die Echtheit von Anfragen zu überprüfen.

4. Weder das ECC-Net noch das EVZ fordert jemals Geld oder Zahlungen.

5. Im Zweifel sollte man das EVZ kontaktieren und nachfragen. Dabei ausschließlich die auf "Evz.de" angegebenen Kontaktdaten.

6. Betrug und Betrugsversuche bei der örtlichen Polizei anzeigen. Dies ist auch im Netz möglich bei den Onlinewachen der Polizeien der Länder.

7. Anderen von dieser und anderen Betrugsmaschen erzählen, damit möglichst viele Menschen gewarnt sind und die Kriminellen kein leichtes Spiel mehr haben.

Ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit

In der Vergangenheit waren auch schon Namen anderer Behörden für ähnliche Betrugsversuche missbraucht worden: Die Anrufer gaben sich etwa als Mitarbeitende der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus.

Sie boten Geprellten vermeintlich ihre Hilfe an, um bei Kryptobörsen investiertes, aber verlorenes Geld zurückzuholen. Auch hier ging es den Tätern nur darum, mit in den Telefonaten gewonnenen Informationen weitere Betrugsversuche zu unternehmen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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