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Nicht drängen lassen: Aktuell nutzen Vertriebler den Glasfaser-Ausbau als Türöffner für teure Übergangsverträge.
Nicht drängen lassen: Aktuell nutzen Vertriebler den Glasfaser-Ausbau als Türöffner für teure Übergangsverträge. Bild: Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
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Warten auf Glasfaser: Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

Für einen Vertragsabschluss zünden vermeintliche Kundenberater manche Nebelkerze: An der Haustür preisen sie die Vorzüge künftiger Glasfaseranschlüsse, wollen aber vor allem etwas anderes verkaufen.

Hamburg.

Verträge über Internet-, Telefon- und TV-Dienste sollten nie voreilig und schon gar nicht an der Haustür abgeschlossen werden. Am besten vergleicht man in Ruhe verschiedene Angebote in Ruhe und nimmt sich ausreichend Zeit für eine Entscheidung, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

Aktuell nutzten Vertriebler den Glasfaser-Ausbau quasi als Türöffner und würden oft teure Übergangsverträge anbieten, die bis zum Glasfaser-Ausbau oder bis zur tatsächlichen Freischaltung der Glasfaserleitung laufen, warnen die Verbraucherschützer. Dabei sei vielerorts noch unklar, wann Glasfaseranschlüsse tatsächlich verfügbar sein werden.

Ungewollte und teure Zusatzleistungen

Wer sich dennoch zu einem Vertragsabschluss drängen lässt, erhalte am Ende mitunter ungewollte und kostenintensive Zusatzleistungen: etwa hohe Datenraten, Streamingdienste oder TV-Funktionen, die in vielen Haushalten gar nicht benötigt werden.

Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Eine Verbraucherin hat einen Telefon- und DSL-Vertrag für 35 Euro monatlich. Als ihr ein Glasfaseranschluss für 44 Euro angeboten wird, wechselt sie den Anbieter. Bis zur Freischaltung ihres Highspeed-Anschlusses ist sie jedoch an einen Premium-Tarif gebunden, der regulär fast 80 Euro pro Monat kostet.

Verkaufsgespräch führt in die Irre

Viele Menschen unterschrieben solche Verträge, weil im Verkaufsgespräch vor allem die Vorzüge von Glasfaser angepriesen würden, so die Verbraucherschützer. Über die hohen Kosten und die meist unnötigen Zusatzleistungen des Übergangsvertrages werde oft nur am Rande informiert. Die erste hohe Rechnung sei dann eine Überraschung.

Besonders ältere Menschen tappen der Verbraucherzentrale zufolge oft in solche Vertragsfallen, weil sie die technischen Details und die tatsächliche Notwendigkeit der angebotenen Leistungen nicht richtig einschätzen könnten.

Im Nachgang prüfen und widerrufen

Wer trotzdem einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, sollte unbedingt im Nachgang kontrollieren, ob die im Gespräch genannten Konditionen auch wirklich in den Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung enthalten sind - und vor allem prüfen, ob die verschiedenen Leistungen wirklich benötigt werden.

Denn es gibt noch ein Zurück: Grundsätzlich können an der Haustür, am Telefon und übers Internet geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Als sichersten Weg dafür empfehlen die Verbraucherschützer den schriftlichen Widerruf per Einwurfeinschreiben. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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