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Ist man unbemerkt Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, sollte als erstes Anzeige bei der Polizei gestellt werden.
Ist man unbemerkt Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, sollte als erstes Anzeige bei der Polizei gestellt werden. Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
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Was tun, wenn jemand auf Ihre Rechnung im Netz shoppt?

Bezahldienste, Onlineshops oder andere Unternehmen buchen Geld für Waren oder Dienstleistungen ab, die Sie niemals bestellt haben? Dann sollten Sie schnell handeln, bevor der Schaden noch größer wird.

Berlin.

Mysteriöse Abbuchungen vom Konto? Rechnungen oder Inkassoschreiben für Käufe, mit denen man rein gar nichts zu tun hat? Der Schreck ist oft groß bei allen, die damit völlig unerwartet konfrontiert werden. In so einer Situation ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Kriminelle auf fremde Rechnung eingekauft haben: Man ist unbemerkt Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden.

Dann ist es wichtig, unverzüglich und entschlossen zu handeln, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Zuallererst sollte Anzeige bei der Polizei gestellt werden, danach sind folgende Punkte wichtig:

Nach der Anzeige geht die Arbeit erst los

1. Vorkommnisse genau protokollieren, gegebenenfalls Rat bei einer Verbraucherzentrale suchen oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

2. Alle Beteiligten informieren, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls die Rechtsschutzversicherung zustimmen: Onlineshops, Banken, Zahlungsdienstleister et cetera schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass man sich wegen eines Identitätsdiebstahls gegen die unberechtigten Forderungen wehrt. Dafür bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief an.

3. Checken, ob Zugangsdaten wie E-Mail-Adressen und zugehörige Passwörter gehackt worden sind. Dazu unterhalten Sicherheitsforschende Datenbanken die ganz einfach abgefragt werden können, etwa "Have I been pwned?" oder den Identity Leak Checker. Die Passwörter bei gehackten Accounts nur nach Absprache mit den Ermittlern ändern.

4. Eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen und die Auskunftei schriftlich zu einer Korrektur auffordern, wenn die gespeicherten Daten fehlerhaft oder unvollständig sein sollten.

Diese Daten werden oft erbeutet

Persönliche Daten, die oft erbeutet werden, sind neben dem Namen und der Postadresse das Geburtsdatum, die Personalausweis- oder Reisepassnummer, Fotos, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, Log-ins von Zahlungsdienstleistern, Onlineshops oder anderen Internetdiensten sowie Telefonnummern.

Gegen Datenlecks und viele Hackerangriffe bei Dritten, in deren Rahmen eigene Daten erbeutet werden, sind Verbraucherinnen und Verbraucher machtlos. Um aber in anderen Fällen zu verhindern, dass Kriminelle an persönliche Daten gelangen, rät "Teltarif.de" auf Folgendes zu achten:

So schützen Sie Ihre Daten

- Grundsätzliche Datensparsamkeit: Im Netz und auch sonst nur so viele Daten wie unbedingt nötig preisgeben - und im Zweifel etwa auf Gewinnspiele & Co verzichten.

- Nur starke, sichere Passwörter verwenden. Für jeden Account ein eigenes, individuelles Passwort wählen (Passwortmanager helfen, den Überblick zu behalten) und wo immer möglich, das Einloggen mit einem zweiten Faktor aktivieren. Oder gleich das passwortlose Anmelden über Passkeys nutzen, wenn der jeweilige Dienst dies unterstützt.

- Auf Phishing-Angriffe per E-Mail, Telefon, Brief oder im Netz vorbereitet sein und dort niemals persönliche oder andere sensible Daten an- oder eingeben. Auch Fakeshops kommt es nicht immer nur aufs Geld an: Vielfach geht es auch darum, gezielt Daten abzugreifen. Die Verbraucherzentralen helfen mit dem Fakeshop-Finder dabei, unseriöse und betrügerische Seiten zu entlarven.

- Alle Updates mitnehmen: Alle Geräte, insbesondere Smartphone, PC und Notebook, softwareseitig immer auf dem aktuellsten Stand halten. Das gilt sowohl fürs Betriebssystem als auch für alle installierten Programme und Anwendungen.

- Smartphone-Apps sparsam und immer nur aus vertrauenswürdigen Quellen wie etwa den offiziellen Stores installieren. Auch am Rechner Programme vor der Installation kritisch prüfen und nicht auf Geheiß fremder oder unerwarteter Anrufer Fernwartungs-Software aufspielen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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