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Täuschend echt, aber voller Fehler: Widersprüchliche Daten und falsche Angaben können Betrugsmaschen entlarven.
Täuschend echt, aber voller Fehler: Widersprüchliche Daten und falsche Angaben können Betrugsmaschen entlarven. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Finanzen
Vorsicht, falsche Steuerbescheide: So erkennen Sie Betrug

Dass das Finanzamt Verzugszinsen für zu spät eingereichte Steuererklärungen verlangt, ist nicht ungewöhnlich. Kommt die Forderung aber vom Bundeszentralamt für Steuern, sollten Sie skeptisch werden.

Regenstauf.

Derzeit machen mal wieder gefälschte Steuerbriefe die Runde. In den Schreiben, die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen, geben sich Kriminelle als das Bundeszentralamt für Steuern aus und fordern Verzugszinsen von mehreren Hundert Euro für vermeintlich zu spät eingereichte Steuererklärungen. Überwiesen werden soll meist unverzüglich - innerhalb einer zweitägigen Frist. 

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) gibt Tipps, wie Sie den Betrug entlarven können:

  1. Mehrere Ungereimtheiten: Auf den ersten Blick mag die Post täuschend echt aussehen. Auf den zweiten Blick sind einige Dinge aber nicht stimmig. So stehen auf den unterschiedlichen Seiten etwa oft verschiedene Daten - zum Beispiel Februar auf der ersten, Mai auf der zweiten Seite. Auch Absenderfelder und Fußnoten unterscheiden sich oft.
  2. Unpersönliche Anrede: Ungewöhnlich für Steuerschreiben - Empfängerinnen und Empfänger werden nicht namentlich angesprochen. Stattdessen beginnen die Schreiben mit "Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler". Finanzämter kennen und nutzen jedoch Namen und Steuer-ID des Empfängers und verwenden die Daten auch in der Kommunikation. Falls doch eine Steuer-ID angegeben sein sollte, gleichen Sie sie mit der eigenen ab - meist ist sie falsch.
  3. Ungewöhnliche Zuständigkeiten: Für Steuererklärungen ist der Lohi zufolge ausnahmslos das örtliche Finanzamt zuständig. Bei entsprechenden Forderungen müsste also das örtliche Finanzamt der Absender sein, in keinem Fall das Bundeszentralamt für Steuern.
  4. Ausländische IBAN: Keine deutsche Behörde unterhält Konten im Ausland. Auf den Schreiben beginnt die Kontoverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll, jedoch häufig mit "ES" für Spanien. Eine deutsche IBAN würde mit der Buchstabenfolge "DE" beginnen.
  5. Finanzamt fragen: Entdecken Sie selbst nach den Punkten 1 bis 4 keine Ungereimtheiten, sollten Sie trotzdem unbedingt beim örtlich zuständigen Finanzamt nachfragen, ob wirklich eine Forderung gegen Sie im Raum steht. Suchen Sie sich die Nummer im Netz oder anhand des letzten Steuerbescheids heraus.

(dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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