Wer sich nicht selbst um Steuerthemen kümmern kann oder möchte, sucht Hilfe beim Profi. Aber lässt der sich so einfach wechseln, wenn man etwa unzufrieden ist?
Wer sich nicht selbst um Steuerthemen kümmern kann oder möchte, sucht Hilfe beim Profi. Aber lässt der sich so einfach wechseln, wenn man etwa unzufrieden ist? Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Finanzen
Wechsel der Steuerberatung: So einfach kann's gehen

Steuerberater im Ruhestand, lange Wartezeiten, Frust mit der Erreichbarkeit? Wer den Berater wechseln möchte, hat es in der Praxis nicht schwer. Man muss es aber richtig machen. So geht es.

Berlin.

Manchmal ist es Unzufriedenheit, aber manchmal sind es auch einfach strukturelle Gründe, aus denen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Beratung wechseln wollen. 

Denn: Der demografische Wandel führt laut Bund der Steuerzahler dazu, dass einige Steuerberater zum Eintritt in den Ruhestand keinen Nachfolger finden. Gleichzeitig steigen gesetzliche Anforderungen und bürokratische Pflichten an, was zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter Erreichbarkeit führe. Die Frage, die sich Mandanten in solchen Fällen stellen: Ist ein Wechsel kompliziert?

Rechtlich gesehen nicht. "Ein Steuerberatungsmandat kann grundsätzlich jederzeit beendet werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Beim Lohnsteuerhilfeverein sieht es hingegen oft anders aus, weil die Mitgliedschaft in der Regel nur zum Jahresende mit einer bestimmten Frist gekündigt werden kann. "Wer mitten im Jahr wechseln möchte, sollte daher zuerst einen Blick in die Satzung werfen."

Unterlagen einfordern

Der eigentliche Aufwand liegt aber auch weniger in der Kündigung als in der Organisation der Unterlagen. Denn ein neuer Berater ist nur so gut wie die Informationen, die er erhält. Dazu gehören vor allem die letzten Steuerbescheide, abgegebene Steuererklärungen, Schriftverkehr mit dem Finanzamt sowie Informationen über laufende Einsprüche oder Prüfungen. 

Bei komplexeren Steuerverhältnissen - etwa bei Einkünften durch Vermietung oder aus selbstständiger Tätigkeit oder mehreren unterschiedlichen Quellen - kommen Abschreibungsübersichten, Darlehensverträge oder Gewinnermittlungen hinzu.

Grundsätzlich gilt: Die Originalunterlagen gehören dem Mandanten. Der bisherige Berater darf sie nicht einbehalten, auch nicht bei offenen Rechnungen. Digitale Daten müssen zumindest in lesbarer Form herausgegeben werden. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, sämtliche Unterlagen gesammelt anzufordern, bevor das Mandat offiziell beendet wird - das erleichtert den Übergang dem Bund der Steuerzahler zufolge erheblich.

Der Wechsel der steuerlichen Unterstützung ist darum also weder ein Tabu, noch ein rechtliches Risiko - es ist vielmehr eine legitime und mitunter erforderliche Entscheidung. Bei guter Vorbereitung und überlegtem Angang lässt sich unter Umständen viel Stress vermeiden. (dpa)

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