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Service

Nutzungsbedingungen für den Online-Veranstaltungskalender der Freie Presse Mediengruppe

Für die Freie Presse, den BLICK sowie für die Internetangebote unter:

  • www.freiepresse.de
  • www.blick.de
  • www.erzgebirge.de

§ 1      Geltungsbereich

(1)       Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Veranstaltungskalenders der Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG ("CVD") und die Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz ("VAC", gemeinsam "Verlage"), Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz.

(2)       Der sachliche Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen umfasst die Printmedien (Freie Presse, BLICK) sowie den Onlinebereich (www.freiepresse.de, www.blick.de, www.erzgebirge.de, www.vogtland.de und sonstiger Subdomains der vorgenannten Domains).

(3)       Mit der Anmeldung seiner Veranstaltung im Veranstaltungskalender akzeptiert der Anmelder diese Nutzungsbedingungen als gelesen und verstanden.

§ 2      Vertragsgegenstand, Leistungen

(1)       Der Anmelder hat die Möglichkeit, Termine formulargestützt in den o.g. Veranstaltungskalender der Verlage einzustellen, um dort eigene Veranstaltungen anzukündigen und zu beschreiben.

(2)       Die Veröffentlichung ist kostenfrei und als solche Bestandteil des Informationsangebotes der Verlage.

(3)       Grundsätzlich zulässig sind nur Einträge in Bezug auf Veranstaltungen, die im territorialen Verbreitungsgebiet der Verlage stattfinden. Ausnahmen hiervon sind möglich, sofern die gemeldete Veranstaltung außerhalb dieses Gebietes überregionale Bedeutung aufweist.

(4)       Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

§ 3      Rechte und Pflichten des Nutzers, Haftung

(1)       Unbeschadet einer möglichen unbeschränkten und unbeschränkbaren Haftung im Außenverhältnis durch die Verlage und den Anmelder ist im Innenverhältnis ausschließlich der letztgenannte für die Inhalte der Veröffentlichung verantwortlich.

(2)       Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht, die vorliegenden Nutzungsbedingungen oder die guten Sitten verstoßen; dies auch nicht mittelbar (etwa durch Setzen vermittelnder Links zu derartigen Internetseiten).

(3)       Vor der etwaigen Veröffentlichung prüfen die Verlage, ob bzw. inwieweit eine angemeldete Veranstaltung gegen die vorstehende Regelung verstößt. Ist dies der Fall, unterbleibt eine Veröffentlichung.

(4)       Sollte sich ein Verstoß im vorgenannten Sinne erst nach einer Veröffentlichung herausstellen, behalten sich die Verlage das Recht vor, diese unmittelbar nach Bekanntwerden und ohne Rücksprache mit dem Anmelder zu entfernen.

§ 4      Urhebernutzungs- und Persönlichkeitsrechte

(1)       Im Sinne der vorstehend geregelten Haftungsverteilung hat ausschließlich der Anmelder dafür Sorge zu tragen, dass durch die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Links u.a.) keine Rechte Dritter, insbesondere Urhebernutzungs- und -nennungsrechte verletzt werden. Der Anmelder versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an den von ihm in den Veranstaltungskalender eingestellten Inhalten ist und er seinerseits berechtigt ist, diese an die Verlage im nachstehend beschriebenen Umfang einzuräumen und zu übertragen.

(2)       Der Anmelder räumt den Verlagen ein zeitlich und örtlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Speicherung, Nutzung, Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und über andere Medien an den übermittelten Inhalten ein.

(3)       Zur Wahrung des Urheber-Nennungsrechtes ist der Anmelder verpflichtet, zumindest hinsichtlich des von ihm beigebrachten Bildmaterials dessen Urheber namentlich zu benennen. Dies ist nur verzichtbar, sofern der Urheber seinerseits rechtswirksam auf sein Nennungsrecht verzichtet hat. In diesem Fall ist der Verzicht mitzuteilen. Ist ein Urheber nicht (mehr) feststellbar, ist dies durch Mitteilung eines Urheberrechtsvermerks "privat" kenntlich zu machen.

(4)       Der Anmelder versichert, dass sämtliche Abbildungen erkennbarer Personen auf dem von ihm beigesteuerten Bildmaterial entweder mit deren Einverständnis oder aber unter Beachtung der Schrankenregelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) erfolgen.

(5)       Der Anmelder stellt die von ihm beigesteuerten Inhalte für die Zwecke des Veranstaltungskalenders honorarfrei zur Verfügung. Sollten unbeschadet der vorstehenden Regelungen berechtigte Ansprüche Dritter wegen Verletzung der hier geregelten Rechte geltend gemacht werden, stellt er im Sinne der vorstehend unter § 3.1 geregelten Haftungsverteilung die Verlage hiervon unwiderruflich frei.

© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG