Rat & Hilfe
Verbraucher haben Recht auf Mitteilung - Unternehmen müssen kostenlos schriftlich antworten
Wiesbaden. Zum 1. April sind einige Neuregelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem, dass sie von Unternehmen einmal jährlich eine kostenlose schriftliche Aufstellung bekommen können, welche Daten zu ihnen gespeichert sind.
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