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Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist eingestellt worden.
Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist eingestellt worden. Bild: Arne Dedert/dpa-Pool/dpa
Fußball
Sommermärchen-Prozess: Verfahren gegen Schmidt eingestellt

Schon seit Sommer 2024 ist Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vor dem Landgericht Frankfurt erschienen. Nun ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden.

Frankfurt/Main.

Das Verfahren gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Dies bestätigten ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt und Schmidts Anwälte der Deutschen Presse-Agentur. Die genaue Höhe der zu zahlenden Summe wurde nicht mitgeteilt, es soll sich um einen fünfstelligen Betrag handeln. 

Der 83 Jahre alte Schmidt hatte sich gemeinsam mit den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach seit Anfang März 2024 vor Gericht verantworten müssen. Aus gesundheitlichen Gründen war der Prozess gegen Schmidt im Sommer des vergangenen Jahres abgetrennt worden. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens, die erst nach Zahlung der Geldauflage rechtskräftig ist, erging Ende der vergangenen Woche.

Zwanziger-Verfahren ebenfalls kurz vor der Einstellung

Das Verfahren gegen Niersbach (74) war bereits im September des Vorjahres gegen eine Zahlung von 25.000 Euro eingestellt worden. Die Einstellung des Verfahrens gegen Zwanziger wird beim nächsten Verhandlungstag am Mittwoch erwartet. Der 79-Jährige soll 10.000 Euro zugunsten einer wohltätigen Einrichtung zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte den ehemaligen Spitzenfunktionären des Deutschen Fußball-Bundes vorgeworfen, eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro aus dem April 2005 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und dadurch einen Steuerschaden von 2,7 Millionen Euro verursacht zu haben. Alle drei Beschuldigten hatten diesen Vorwurf stets strikt zurückgewiesen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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