Die Einkommensgrenze für das Landeserziehunsgeld in Sachsen liegt zumindest für die erst- und zweitgeborenen Kinder deutlich unter den 150.000 Euro, die als Grenze für das Bundeselterngeld heiß diskutiert werden. Wie denken drei Familienberaterinnen aus Glauchau über die gegenwärtige Debatte?