Im Macheten-Fall gibt es ein erstes Urteil: Einverständnis des Opfers schützt vor Strafe nicht
Der Tätowierer, der einem Neonazi auf dessen Wunsch drei Finger von der linken Hand abtrennte, soll drei Jahre in Haft. Das Opfer, das auf Geld vom Staat schielte, wartet noch auf seinen Prozess. Manche Rechtsplattformen lügen noch immer über die Geschichte.