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In welchen Fällen darf er getötet werden?

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Als geschützte Art darf der Wolf nur unter bestimmten Voraussetzungen "entnommen" werden. Die Mitte April 2019 beschlossene "Sächsische Wolfsmanagementverordnung" schafft dabei Rechtssicherheit. Bürger können sich an zuständige Behörden ihrer Landkreise wenden.


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