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1990: Ende der deutschen Teilung besiegelt

Nach dem Fall der Mauer im November 1989 begann der Prozess zur Wiedervereinigung. Ein knappes Jahr später war es soweit.

3. Oktober 1990: Mit Glockengeläut, Feuerwerken, Volksfesten und zahlreichen Festakten begannen in ganz Deutschland die Feierlichkeiten zur besiegelten Deutschen Einheit. Mit dem Datum 3. Oktober trat die Deutsche Demokratische Republik gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei. Schon zuvor hatte die Währungsunion vom 6. Juli zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum geführt. Eine notwendige Voraussetzung für die Wiedervereinigung war auch das Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die bis dahin völkerrechtlich noch immer die Gesamtverantwortung für Deutschlands als Ganzes beanspruchten. Die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verhandlungen wurden am 12. September in Moskau mit der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen. In dem Zwei-plus-Vier-Vertrag verpflichtet sich Deutschland, nie wieder einen Krieg zu beginnen.

Am 20. September stimmten die Volkskammer der DDR, die im März 1990 erstmals in freien Wahlen zustande gekommen war, und der Deutsche Bundestag dem ausgehandelten Einigungsvertrag vom 31. August zu. Einen Tag später folgte der Bundesrat.

Rein verfassungsrechtlich hätte es auch die Möglichkeit einer Fusion der beiden deutschen Staaten nach Artikel 146 des Grundgesetzes geben können. Dafür setzen sich vor allem auch DDR-Bürgerrechtler, Sozialdemokraten und Grüne im Westen ein. Doch der aufwendige und komplizierte Weg über eine neue Verfassung hatte nur geringe Chancen. (cul)

Zum Beitrag: 30 Jahre Einheit - letzter DDR-Außenminister kritisiert Jammertum und Überheblichkeit

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