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1992: Prozess gegen Erich Honecker

Von Beginn an stand der Gesundheitszustand im Fokus. Er führte auch zum schnellen Ende.

12. August 1992: Vor dem Berliner Landgericht begann der Prozess gegen den früheren DDR-Staatschef Erich Honecker. Sein Gesundheitszustand bestimmte von Anfang an den Prozesses. Das Medieninteresse war riesig. Dem früheren kommunistischen Widerstandskämpfer, der unter den Nazis acht Jahre im Zuchthaus Brandenburg gesessen hatte, wurde Totschlag an insgesamt 68 DDR-Flüchtlingen zwischen 1961 und 1989 an der innerdeutschen Grenze vorgeworfen. Mitangeklagt waren die bedeutendsten Köpfe der DDR-Nomenklatura und Mitverantwortlichen des Schießbefehls auf Grenzflüchtlinge wie Erich Mielke, Willi Stoph, Fritz Streletz, Heinz Keßler und Hans Albrecht.

Die Verteidiger Honeckers spekulierten vom ersten Verhandlungstag an auf eine Einstellung des Verfahrens wegen des unheilbaren Lebertumors ihres Mandanten. Der Angeklagte selbst wirkte zumeist "teilnahmslos" und setzte sein "Politbürogesicht" auf, wie Prozessbeobachter schrieben. Tatsächlich war der Prozess für Honecker schnell vorbei.

Am 13. Januar 1993 lehnte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Honecker ab - nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde wegen seines Gesundheitszustandes. Ein Strafverfahren, dessen Ende der Angeklagte den Erwartungen nach nicht mehr erleben würde, verletze dessen Menschenwürde, urteilten die Richter. Den Haftbefehl hoben sie auf. Nach 169 Tagen in Untersuchungshaft wurde der 80-Jährige entlassen und flog noch am gleichen Tag nach Santiago de Chile zu Frau und Tochter, wo er am 29. Mai 1994 im Alter von 81 Jahren verstarb. (ali)

Honecker-Flucht mit Tipps aus Bonn: Nur unter Androhung von Gewalt verließ Erich Honecker 1992 seinen Moskauer Zufluchtsort. Das dramatische Tauziehen um den letzten Staatschef der DDR zeigt eine TV-Dokumentation aus dem Jahr 2019 - mit erstaunlichen Details. Ein Vorgeschmack im Trailer:

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