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Neue Corona-Verordnung erlaubt kleinen Grenzverkehr wieder



Nun ging es doch schneller. Mit der seit Donnerstag geltenden Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sind für einen Aufenthalt bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet keine Nachweis-, Quarantäne- und Meldepflichten mehr nötig. Tschechien ist laut Robert-Koch-Institut Risikogebiet. Der Aufenthalt muss auch nicht wie bisher aus einem triftigen Grund erfolgen. Die Einreiseverordnung des Bundes gilt einheitlich für alle Bundesländer und ersetzt deren eigene Einreiseverordnungen. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Durchreisen ohne Zwischenaufenthalt. Zum Beitrag: https://cvd.de/S176A
(Video: Niko Mutschmann)


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