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Chef des Handelsverbands: "Pauschalen Lockdown lehnen wir ab"

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Joachim Otto fordert "Unternehmerlohn" bei Coronahilfen und zielgerichtetere Maßnahmen.


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1010 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    3
    Zeitungss
    27.04.2021

    Immer wieder schön diese Funkstille zu diesem Thema. Angedachte Empfänger der Lohnspende können hier nur rot spendieren, erklärbar ist es ja nicht. Von den Erbringern hätte ich eher etwas erwartet, mussten diese doch für solche Fälle vorher einzahlen sonst gibt es nix außer H4 mit vorheriger Durchleuchtung, ob sich nicht irgendwo noch ein Nickel versteckt hält. Dieser Zustand war hier schon mehrmals Thema und wurde heiß diskutiert.
    Dem Herrn Otto fehlen natürlich die passenden Worte dazu, würde ich auch nicht anders reagieren, man möchte seinen Posten gern behalten. Nachfragen sind nicht immer angenehm, gehören aber dazu und bei dieser Forderung sollte zumindest eine Erklärung dahinterstehen. Diese könnte nur lauten, einem Unternehmer ist es finanziell nicht zumutbar für Lohnausfälle in schlechten Zeiten Vorsorge zu treffen, dem Proleten ist das eher zumutbar und genau deshalb wird es auch so gehändelt. Interessant ist das Thema schon, auch wenn es einem nicht selbst betrifft.

  • 2
    4
    Zeitungss
    26.04.2021

    @Tauchsieder: Genau so, HÄTTE heißt das Zauberwort, HAT man aber nicht. Den AN fragt kein Mensch, er wird "vorgesorgt", man zweigt den entsprechenden Betrag gleich von der Gage ab. Einen Unternehmer auf ALG 2 zusetzen, ist denen nicht zumutbar, deshalb die Forderung des Herrn Präsidenten. Ob der AN in der jetzigen Zeit immer seinen Verpflichtungen nachkommen kann, wage ich hier einmal zu bezweifeln, allerdings haben diese Leute weder eine Lobby noch einen Präsidenten und die jetzigen Forderer hätten dafür überhaupt kein Verständnis.
    Ich laufe hier auch nicht zur Höchstform auf, nur bin ich von Haus aus für Gerechtigkeit, auch wenn mich dieses Thema persönlich nicht betrifft. Zeigen doch die roten Bekundungen, wo der Hammer hängt.

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    26.04.2021

    Sie laufen ja hier zur Höchstform auf "Zeit....." mit ihren nachvollziehbaren Argumenten.
    Hätte man im Vorfeld 30 Monate in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätte der/die Betroffene jetzt Anspruch auf ALG 1. Nichtsdestotrotz haben Selbstständige Anspruch auf ALG 2, ohne ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Hier muss man aber dem Amt etwas offener gegenüber treten. Vielleicht liegt hier auch der Grund dieser "Beißhemmung".

  • 2
    5
    Zeitungss
    25.04.2021

    Danke für die bisher bekundeten roten Däumchen. Die geforderte Leistung (Lohnzahlung ohne Vorsorge), scheint die Erbringer weniger zu interessieren, sie kommen demnach gern dafür auf, obwohl diese selbst im Bedarfsfall ohne Vorsorge nix bekommen. Grundsicherung ist auch hier das Zauberwort, was keinesfalls gefallen kann. Es geht hier NICHT um Hilfsgelder in der Pandemie, aber warum soll nur der Arbeitnehmer für schlechte Zeiten für Lohnersatz vorsorgen ??? Diese kleine Frage möchte niemand beantworten und der Herr Präsident gleich gar nicht, kommt doch dieser Gedanke in der Unternehmerwelt nicht ansatzweise vor, warum auch??? Was ist daran so abwegig, wenn der Unternehmer auch vorsorgt??? Die Gegner dieser Frage wollen oder können es nicht erklären, es geht ja auch so. Es sollte nur wegen der Schieflage niemand mehr jammern wenn sie sich vor der Obrigkeit "ausziehen" müssen, weil die eigene Vorsorge aufgebraucht ist, was hier schon öfters Thema war.

  • 3
    4
    Zeitungss
    25.04.2021

    Hat der Herr Präsident seine Forderungen etwa zurückgezogen? Mit meiner Meinung stehe ich nicht gerade auf seiner Seite und es hagelt hier kräftig rot. Eine Begründung gibt es dafür auch nicht, wie will man es auch erklären, Vorsorge für schlechte Zeiten steht nur dem Proleten zu, mit was will man einen Unternehmer noch belasten??? Die Forderung, den eigenen Lohnausfall durch die Allgemeinheit aufbringen zu lassen, ist schon angenehmer.
    Wer es noch nicht mitbekommen hat, es geht nicht um die mehr oder weniger gezahlten Coronahilfen, welche in Deutschland auch schon in einigen tausend Fällen die Justiz auf den Plan gerufen hat, was nicht aus meiner Feder stammt, sondern den Medien entnommen wurde.

  • 3
    5
    Zeitungss
    24.04.2021

    Ja, schwieriges Thema. Der AN muss vorsorgen und bekommt zeitlich begrenzt eine Unterstützung, danach muss er sich "ausziehen" um von der Grundsicherung einen Obolus zu erhalten. Unternehmern und alles was sich dafür hält, ist das nicht zumutbar, dafür gibt es die Gemeinschaft. Für Geschäftsausfälle gibt es Kohle vom Steuerzahler, wenn auch nicht immer berechtigt, wie den Medien zu entnehmen ist.
    Es ist natürlich nicht möglich einen Unternehmer mit einem Proleten auf eine Stufe zu stellen, obwohl er ohne diesen in den allermeisten Fällen eigentlich eine NULL ist. Die Pandemie hat für jeden etwas, man hat vorgesorgt oder nicht, letzteres ist in Unternehmerkreisen scheinbar die Regel.
    Rot gab es bisher reichlich, war zu erwarten, warum es so ist, dafür findet man keine Worte.

  • 4
    7
    Zeitungss
    23.04.2021

    @linser: Ein paar kurze Worte hätten es auch getan, bevor Sie diesen Buchstabensalat in die Tastatur klopfen. Noch einmal, jeder Unternehmer darf für schlechte Zeiten vorsorgen, was SEINEN LOHN betrifft.
    Mit Coronabeihilfen hat das nichts zu tun. Der AN hat auch massive Einbußen bei Kündigung und Kurzarbeit, falls das noch nicht beim Herrn Otto angekommen ist. Wenn es so schlecht bestellt ist, muss die Unternehmergattin auf den Nerz oder Tesla ein paar Tage länger warten, wie es beim AN auch der Fall ist. Coronabeihilfe wird vom Staat gewährt, welche auch zunehmend die Justiz beschäftigen, (die Medien Berichteten mehrfach) davon war in den Klageliedern des Herrn Otto allerdings keine Rede. Übersetzt heißt das, man nimmt mit was möglich ist.

  • 4
    2
    linser
    23.04.2021

    Noch ein Brief aus der Mitte der Wirtschaft: https://www.markt-intern.de/themen/mittelstandspolitik/merkels-notbremse-ist-ein-dauerlockdown-ins-nirgendwo-markt-intern-unterstuetzt-verfassungsbeschwerden/?fbclid=IwAR0hLO3WiSmpsRVwf3kQ_3jFwVkgDVPg5RNc6b2PmxLYWbDYIQDB8gu3g1I

  • 21
    23
    Zeitungss
    17.04.2021

    Herr Otto, die Mitlieder ihres Verbandes hätten für Ausfälle des Unternehmerlohnes ebenfalls in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen können, wie es jeder AN auch muss. Diese Kosten spart man sich und die Allgemeinheit soll es richten. Es geht hier nicht um die Erstattung von auflaufenden Betriebskosten durch die Pandemie. Der AN kann für begrenzte Zeit auf seine eingezahlten Beiträge zurückgreifen. Mir ist durchaus bekannt, dass man diese Argumentation überhaut nicht hörn kann, deshalb diese kleine Erinnerung. Sollte ich wieder einmal an Fundamenten gekratzt haben, so ist das Absicht, manche Kuriositäten mausern sich zur Gewohnheit und man wird sie auch in Zukunft nicht missen wollen.

  • 21
    8
    linser
    17.04.2021

    Sehr guter Beitrag, danke!