Auerbach
Corona hat dem horizontalen Gewerbe zugesetzt. Die Zahl legal betriebener Betriebsstätten geht zurück. Offenbar aber auch die illegale Prostitution.
Prostitution ist im Freistaat in nur sechs Städten erlaubt. Eine Verordnung der sächsischen Landesregierung von 1991 schreibt fest, dass das Rotlicht-Gewerbe nur in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern betrieben werden darf. Neben den drei Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz handelt es sich darüber hinaus um die...
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