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Nach Plauener auch Auerbacher Alkoholverbotszone rechtswidrig
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Die Landesdirektion Sachsen sieht nach einer Prüfung Probleme. Diese gibt es auch in Plauen.
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Ich beglückwünsche die Landesdirektion zu dieser weisen Entscheidung. Das Wohlbefinden des Einzelnen rangiert doch deutlich über dem der Allgemeinheit. Schließlich gehört öffentlicher Alkoholkonsum zu den Grundrechten eines Bürgers. Was soll da die Rücksicht auf andere oder gar auf in der Stadt weilende Touristen. Diese Erlebnisse in der Innenstadt werden bleibende Erinnerungen ermöglichen, Dagegen können Vogtlandmuseum oder andere kulturelle Einrichtungen nur alt aussehen. Empfehlenswert wäre noch einen Teil der Parkbänke zu reservieren, beim Stolpern auf der Straße könnten sich unsere Mitmenschen sonst noch verletzen.
Spaß beiseite. Wo leben wir eigentlich? Niemand hat etwas gegen ein Bier oder ein Glas Wein, aber im entsprechenden Rahmen. Es gibt genug Gastronomie in der Innenstadt. Wenn das zur Außenwirkung einer Stadt beitragen soll, können sich alle Tourismus-Idealisten verabschieden.