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Die Diskussion wurde geschlossen.
Natürlich.
Laut Artikel und Überschrift geht's explizit um die Werkstatt.
Die geöffnet sein darf.
Wenn dort derzeit so wenig los ist, dass Zeit für den Ausbau ist, hat das wohl nichts mit dem Lockdown zu tun.
@Conny: "Laut Corona-Schutzverordnung darf Kühnel derzeit nur seine Werkstatt geöffnet haben, das eigentliche Fahrradgeschäft nicht. Er darf seine Waren zudem an Kunden ausliefern. "
Lesen Sie die Artikel auch, die Sie kommentieren?
Fahrradwerkstätten dürfen doch geöffnet haben, genauso wie Kfz-Werkstätten?
Müsste es statt "er nutzt den Lockdown" also nicht eher heißen "er nutzt die Winterzeit" (die ja wohl eh auch außerhalb von Corona in seiner Branche immer die Sauregurkenzeit ist..)?